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Wird Chlorothalonil in der Schweiz verboten?
Aus Rendez-vous vom 09.08.2019. Bild: Keystone
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Chlorothalonil im Trinkwasser Schweizweite Massnahmen gegen das umstrittene Fungizid

In mehreren Gemeinden wurden erhöhte Rückstände des Pestizids nachgewiesen. Nun macht der Bund den Kantonen Vorgaben.

Wie gefährlich ist Chlorothalonil, beziehungsweise dessen Abbauprodukte in Boden und Trinkwasser? «Aktuell wissen wir nicht, ob diese Abbauprodukte gesundheitsgefährdend sind», sagt Mark Stauber, Leiter Bereich Lebensmittelhygiene beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Darum müsse man handeln. Vor einer Woche erst setzte das BLV das Pflanzenschutzmittel neu auf die Liste der relevanten Stoffe. Das heisst: Ein Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser darf nicht überschritten werden, sonst müssen die Wasserversorger Schritte unternehmen.

Massnahmen innert eines Monats umsetzen

Nun, wenige Tage später, folgt die Anweisung für die Kantone, damit schweizweit einheitlich vorgegangen wird. «Stellt der Kanton fest, dass man über dem Höchstwert ist, muss er eine Beanstandung aussprechen und Massnahmen fordern, dass der Trinkwasserversorger diese Höchstwerte zukünftig einhalten wird», sagt Stauber.

Konkret: Falls die Höchstwerte überschritten werden, müssen die Wasserversorger in den Kantonen und Gemeinden innert eines Monats den Wert unter die kritische Schwelle von 0.1 Mikrogramm pro Liter bringen. Zum Beispiel, indem sie das Wasser aus zwei Quellen zusammenmischen und so verdünnen, oder eine andere, sauberere Trinkwasserquelle nutzen.

Ein Monat ist sehr sportlich.
Autor: Alda Breitenmoser Leiterin des Amts für Verbraucherschutz Kanton Aargau

In den letzten Wochen wurden aus verschiedenen Kantonen hohe Chlorothalonil-Werte gemeldet, etwa aus der Ostschweiz oder dem Kanton Aargau. Wie viele Kantone und Gemeinden betroffen sind, ist im Moment noch unklar. Doch was bedeutet die Weisung des Bundes nun?

Alda Breitenmoser ist die Leiterin des Amts für Verbraucherschutz des Kantons Aargau. Sie sagt: Die Sicherheit des Trinkwassers stehe zuoberst, man werde die Vorgaben des Bundes umsetzen. Doch sie sagt auch: Der Zeitrahmen sei sehr knapp. «Ein Monat ist sehr sportlich. Man muss eine zusätzliche Wasserleitung bauen, und das kann man unmöglich in einem Monat bewerkstelligen.»

Frist von zwei Jahren bei Nichterfüllung

Wenn die Grenzwerte nicht kurzfristig innert eines Monats gesenkt werden könnten, müssten alternative Methoden geprüft werden, sagt Stauffer vom BLV. Für solche Fälle setzt der Bund den betroffenen Gemeinden und Kantonen eine Frist von zwei Jahren, um die Grenzwerte zu senken. Noch nicht abschätzbar ist, welche Kosten das nach sich ziehen könnte.

Während die Wasserversorger gegen das Pestizid im Trinkwasser aktiv werden müssen, wird es in der Schweiz weiter verkauft und eingesetzt – rund 45 Tonnen davon waren es im Jahr 2017. Der Bund prüft nun, 15 Pflanzenschutzmitteln mit Chlorothalonil die Bewiligung zu entziehen. Ein Entscheid wird im Herbst erwartet.

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