Mit der Vorlage nimmt der Bundesrat einen zweiten Anlauf für eine Revision des CO₂-Gesetzes. Der erste war im Juni 2021 an der Urne gescheitert, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Bewusst verzichtet die Landesregierung deshalb auf neue oder höhere Abgaben und setzt stattdessen auf gezielte Förderung und Anreize für Investitionen in klimafreundliche Lösungen.
Rösti: Beim CO₂-Gesetz nicht überborden
Umweltminister Albert Rösti betonte zum Auftakt der Debatte im Ständerat, dass die Dekarbonisierung nur und ausschliesslich zusammen mit dem Energie-Mantelerlass gelinge. Damit bestehe Sicherheit, dass dereinst auch genügend Strom vorhanden sei.
Zugleich dürfe beim vorliegenden CO₂-Gesetz nicht überbordet werden, um nicht Verzögerungen durch eine Volksabstimmung zu riskieren, so Rösti. Nur so könne mit dem Gesetz in den wenigen Jahren bis 2030 rasch Wirkung erzielt werden: «Wir werden sofort nach Verabschiedung dieses Gesetzes die nächste Periode 2030- bis 2040 angehen und haben dort etwas länger Zeit.»
Bei Neuwagen im Gleichschritt mit der EU
Übers Ganze war die vorberatende Kommission mit den Vorschlägen des Bundesrats mehrheitlich einverstanden, wenn auch in einzelnen Punkten ambitionierter. So etwa bei den schärferen CO₂-Werten für Neuwagen. So sollten die Emissionen von Personenwagen bis 2030 bezogen auf 2021 um 75 Prozent tiefer ausfallen – statt nur um 55 Prozent, wie dies der Bundesrat analog zur EU vorschlägt.
Auch 55 Prozent sind für die Schweiz sehr ambitioniert.
Doch die bundesrätliche Lösung obsiegte mit 32 gegen zehn Stimmen klar. Auch 55 Prozent seien schon sehr ambitioniert, sagte Rösti und verwies darauf, dass die Schweiz alle Wagen importiere und keinen Einfluss auf die Marktentwicklung habe.
Nicht umstritten waren die Emissionsziele für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die ab 2030 neu in Verkehr gesetzt werden. Sie dürfen gemäss Ständeratsbeschluss noch die Hälfte der Emissionen von 2021 ausstossen.
Treibhausgasreduktion: zwei Drittel im Inland
Die Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen sollen nach dem Willen des Ständerats zu rund zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel im Ausland erreicht werden. Dies entspräche ungefähr 34 Prozent Reduktion bis 2030 gegenüber 1990. Eine Minderheit hatte erfolglos für einen Inlandanteil von 75 Prozent plädiert.
Auch geflogen werden soll in Zukunft nachhaltiger: Der Ständerat bewilligte eine Beimischquote für erneuerbare Flugtreibstoffe, die sowohl physisch als auch über Anrechnung erfolgen kann. Künftig müssen zudem auf Flugtickets die CO₂-Emissionen angegeben werden. Von einer Lenkungsabgabe für Business- und Privatjets wollte der Rat nichts wissen.
Kein Gehör zugunsten des Gebäudeprogramms
Die CO₂-Abgabe auf Brennstoffe bleibt bei 120 Franken pro Tonne. Die Erträge hätte die Kommissionsmehrheit wie der Bundesrat bis 2030 in grösserem Umfang für das Gebäudeprogramm verwenden wollen. Sie unterlag aber einer Minderheit um Hansjörg Knecht (SVP/AG), die höchstens ein Drittel der Abgabe dafür einsetzen will.
Der Ständerat befasste sich am Montag als Erstrat mit der CO₂-Vorlage und wird diese am Donnerstagnachmittag zu Ende beraten.