- Der Bundesrat will den CO₂-Ausstoss bis 2030 halbieren. Damit will er seine Klimaziele erreichen.
- Der neue Anlauf nimmt die Bedenken der vom Volk abgelehnten Version auf. Neue Abgaben sind nicht vorgesehen.
- Das neue Gesetz regelt den Zeitraum von 2025 bis 2030.
«Der Bundesrat hat heute die Botschaft für ein neues CO₂-Gesetz verabschiedet», eröffnete Energieministerin Simmonetta Sommaruga am Freitagnachmittag die Medienkonferenz. Die Schweiz müsse ihren Beitrag für einen wirksamen Klimaschutz leisten, so die SP-Magistratin.
Nachdem das Volk 2021 bereits ein CO₂-Gesetz abgelehnt hat, nimmt der Bundesrat somit einen neuen Anlauf, Pflöcke in der Energiepolitik einzuschlagen.
Auf die Erneuerbaren setzen
Im Vordergrund stehen Massnahmen, welche die Bevölkerung anregen, den CO₂-Ausstoss zu senken, teilte Sommaruga vor den Medien mit. Mit dem Gesetz stärke man auch die Schweizer Energieversorgung und vermindere die Abhängigkeit von Öl und Erdgas, führte die Umweltministerin aus. Sommaruga betonte: «Wir brauchen mehr einheimische Energie.» Acht Milliarden Franken gebe man pro Jahr für Öl und Gas aus.
Wir brauchen mehr einheimische Energie.
Die angestrebte Halbierung basiert auf dem CO₂-Ausstoss des Jahres 1990. Das neue CO₂-Gesetz regelt den Zeitraum von 2025 bis 2030, eine Investitionssumme von 4 Milliarden Franken ist vorgesehen. Die unbestrittenen Massnahmen und auch das Reduktionsziel im aktuell geltenden CO₂-Gesetz verlängerte das Parlament derweil bis Ende 2024. «Es wird nachher ein weiteres Gesetz geben», verspricht Sommaruga.
Keine neuen Abgaben vorgesehen
Neu ins Gesetz eingearbeitet wurde unter anderem, dass man fast die Hälfte der CO₂-Abgaben in Klimaschutzmassnahmen investieren kann. Bis heute war es nur ein Drittel. Neue Abgaben soll es aber gemäss Bundesrat nicht geben. Statt auf Abgaben setzt der Gesetzesentwurf also auf Anreize durch gezielte Förderung und Investitionen. Die CO₂-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt derweil bei 120 Franken pro Tonne CO₂.
Die Mittel für die Klimaschutzmassnahmen fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Neu können auch Biogasanlagen und Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützt werden.
Endlich geht es vorwärts.
Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO₂-Gesetz zudem die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Auch für Unternehmen aus anderen Branchen sollen neue Bestimmungen in Kraft treten. So müssen die Autoimporteure gemäss dem Vorschlag effizientere Fahrzeuge anbieten. Sommaruga sagt: «Endlich geht es vorwärts.»