Wird eine Person positiv auf das Coronavirus getestet, meldet sich eigentlich jemand aus dem kantonalen Contact Tracing Team. Gemeinsam werden dann die engen Kontakte eruiert, welche anschliessend informiert werden und sich in Quarantäne begeben. Aufgrund der sehr hohen Fallzahlen sind die Contact Tracer vielerorts jedoch nicht mehr im Stande, ein lückenloses Tracing durchzuführen.
Was ist also zu tun? Der oberste Kantonsarzt der Schweiz, Rudolf Hauri, hat am Freitag die Bevölkerung um Hilfe gebeten. An der Medienkonferenz zur aktuellen Lage sagte der Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte und Kantonsärztinnen: «Positiv getestete Personen informieren ihre engen Kontakte selbst und zeitnah, damit sich diese zumindest vorsichtiger verhalten oder noch besser in Selbstquarantäne begeben können.»
Bundesamt für Gesundheit (BAG): Weiterführende Links
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Vorgehen bei einem positivem Testergebnis Vorgehen bei einem positivem Testergebnis
- Informationen zur SwissCovid App und zum Contact Tracing Informationen zur SwissCovid App und zum Contact Tracing
- Die häufigsten Fragen zur SwissCovid App Die häufigsten Fragen zur SwissCovid App
So können Sie die Contact Tracer unterstützen:
Enge Kontakte: Dazu zählen nebst Familienangehörigen auch enge Freunde, allenfalls Nachbarn, mit denen man engen Kontakt hatte. Sie sollen durch die positiv getestete Person selbst informiert werden und sich in Quarantäne begeben. Diese Information sollte so schnell als möglich erfolgen.
Arbeitgeber und Arbeitskollegen: Wer positiv getestet wird, erhält eine Bestätigung zuhanden des Arbeitgebers. Arbeitskollegen zählen je nach Situation bei der Arbeit nicht per se zu den engen Kontakten. Unter Umständen ist eine Information der Kolleginnen und Kollegen aber sinnvoll, falls diese Symptome entwickeln.
Schule und Kita: Ist ein Elternteil positiv auf das Coronavirus getestet worden, sollte die ganze Familie zu Hause bleiben. Also auch die Kinder bleiben in Quarantäne. Die Schule wird entsprechend informiert. Vorsicht ist bei der Information von Schulgspänli geboten. Enge Freunde können allenfalls informiert werden. Wer sich aber in Quarantäne begeben muss, entscheidet der kantonsärztliche Dienst.
Einkaufszentrum, Bäckerei, Verkehrsbetrieb: Hier ist keine Information nötig, das ist die Aufgabe des kantonsärztlichen Dienstes. Ausserdem gelten dort Schutzkonzepte, die eine Ansteckung zusätzlich verhindern sollen.