Eine vierköpfige Familie aus dem Kanton Zürich sitzt in der Corona-Quarantäne und bestellt deshalb ihren Wocheneinkauf online bei «Coop@home» – für alles in allem rund 270 Franken.
Kunde muss 15 Artikelnummern vorlesen
Als die Familie die gelieferten Säcke in die Wohnung hineinholt, stellt der Vater fest, dass einige bestellte Lebensmittel fehlen. Er kontaktiert sogleich den Coop-Kundendienst, damit dieser den Fahrer anruft und der wiederum auf seiner Tour nochmals bei der Familie vorbeikommen kann.
Ich musste alle Artikelnummern, die nicht geliefert wurden, am Telefon vorlesen. 15 achtstellige Nummern.
Doch der Kundendienst-Mitarbeiter habe ihm mitgeteilt, das gehe nicht. «Er forderte mich stattdessen auf, alle Artikelnummern der nicht gelieferten Ware vorzulesen», berichtet der Vater im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». 15 achtstellige Zahlenfolgen muss der Kunde darauf am Telefon vorlesen. Der Mitarbeiter habe darauf die einzelnen Posten zusammengerechnet und sei auf einen Warenwert von 75 Franken gekommen.
Waren im Wert von unter 80 Franken werden nicht nachgeliefert.
Dann folgt sein ernüchternder Bescheid: «Der Mitarbeiter sagte mir, es tue ihm leid, Waren im Wert von unter 80 Franken werden nicht nachgeliefert.» Das sei so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Der Kunde insistiert, er und seine Familie seien auf die Lebensmittel angewiesen, denn sie könnten ja nicht aus dem Haus. Doch der Kundendienst bleibt stur.
Die Coop-Medienstelle schreibt auf Anfrage von «Espresso»: «Aus logistischen Gründen sind Nachlieferungen erst ab einem Mindestbestellwert von 80 Franken möglich.» Ihre Empfehlung bei unvollständigen Lieferungen: Den Kundendienst kontaktieren, damit dieser mit dem betreffenden Chauffeur eine Lösung suchen könne. Im vorliegenden Fall hat das ja aber offensichtlich nicht geklappt.
Ansonsten erstatte Coop den betreffenden Kundinnen und Kunden den entsprechenden Betrag zurück.