Während hierzulande keine Corona-Beschränkungen gelten, sieht es in den Nachbarländern der Schweiz und an anderen beliebten Ferienzielen zum Teil ganz anders aus. Wer plant, seine Sommerferien im Ausland zu verbringen, sollte sich daher gut über die Einreisebestimmungen und allfällige Corona-Massnahmen informieren. Ein Überblick über einige beliebte Reiseländer (Stand 9. Juni 2022).
Italien: Seit dem 1. Juni gelten keine Einreisebeschränkungen mehr, es muss kein Covid-Zertifikat vorgelegt werden. FFP2-Maskenpflicht gilt noch mindestens bis zum 15. Juni im öffentlichen Nahverkehr, in Spitälern und Pflegeeinrichtungen sowie in Kinos, Theatern und Konzertsälen.
Frankreich: Für die Einreise braucht es ein gültiges Covid-Zertifikat oder einen negativen PCR- bzw. Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden ist. Die letzte Dosis der vollständigen Impfung darf nicht länger als neun Monate zurückliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. In Gesundheitseinrichtungen gilt weiter eine Maskenpflicht, ansonsten ist sie weitgehend aufgehoben. Restaurants, Kinos etc. sind für alle offen.
Spanien: Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Partnerländern ist kein Impfnachweis oder negatives Testergebnis mehr nötig. Im öffentlichen Verkehr, in Flugzeugen und in Spitälern, Apotheken und Pflegeheimen muss eine Maske getragen werden. Regional können jedoch abweichende Regeln gelten, es empfiehlt sich also, dennoch ein Covid-Zertifikat mitzuführen und sich über die Vorschriften der Ferienregion zu informieren.
Portugal: Reisende ab zwölf Jahren, die über den Luft- oder den Seeweg einreisen, müssen ein gültiges Covid-Zertifikat oder einen negativen PCR- (72 Stunden gültig) oder Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig) vorlegen. Die Regeln gelten ebenso für die Azoren, nicht aber für Madeira. Masken werden im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen getragen.
Deutschland: Die Covid-19-Reisebeschränkungen wurden für Reisende aus EU-Ländern und assoziierten Schengen-Staaten aufgehoben. Für Geschäfte, Restaurants und andere Einrichtungen gelten auf nationaler Ebene keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Maskenpflicht herrscht noch in Gesundheitseinrichtungen, in Flugzeugen und im öffentlichen Verkehr. Je nach Inzidenz können in den einzelnen Bundesländern aber abweichende Regeln gelten.
Österreich: Es gelten keine Einreisebeschränkungen. Die FFP2-Maskenpflicht ist weitgehend aufgehoben, sie gilt nur noch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Eine Ausnahme macht die Hauptstadt Wien: Dort wird weiter im öffentlichen Verkehr und in Apotheken Maske getragen.
Griechenland: Seit dem 1. Mai gibt es keine coronaspezifischen Einreiseregeln mehr. Maskenpflicht herrscht noch in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Nahverkehr (Metro, Bus, Tram, Taxi). In Zügen, Flugzeugen und Fernbussen muss keine Maske getragen werden. Restaurants, Kinos, Museen und Bars sind uneingeschränkt offen.
Türkei: Seit dem 1. Juni existieren keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr. Am Flughafen kann es weiter zu stichprobenartigen Fiebermessungen kommen, die weitere Gesundheitschecks nach sich ziehen. Masken werden nur noch im Gesundheitswesen getragen.
Grossbritannien: In allen vier Regionen England, Schottland, Wales und Nordirland gelten keine Einreisebeschränkungen mehr. Ebenso wenig gibt es Zugangsbeschränkungen zu Restaurants und anderen Einrichtungen oder eine Maskenpflicht. Die Regierung gibt lediglich Empfehlungen zu Impfung, Gesichtsmaske und anderen Massnahmen ab.
USA: In den USA gibt es vor Ort keine Einschränkungen. Jedoch muss bei der Einreise neben dem Esta-Formular und einem Passagierattest der Nachweis einer vollständigen Impfung erbracht werden. Ab dem 12. Juni müssen Reisende allerdings keinen negativen Coronavirus-Test mehr vorweisen. Im Flugzeug herrscht Maskenpflicht.