Für die Frühlings- und Osterferien können Touristen mit einer vergleichsweise entspannten Corona-Situation in den besonders beliebten Ferienländern rechnen. Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht an gewissen Orten. Die Lage im Einzelnen:
Italien
Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Transitfahrten, die nicht länger als 36 Stunden dauern.
Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels, im Aussenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Nur noch in gastronomischen Innenräumen gilt die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort. Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Im öffentlichen Verkehr, bei Kulturveranstaltungen und Sportevents müssen FFP2-Masken getragen werden.
Deutschland
Einreisebeschränkungen: Die meisten Schutzmassnahmen sind seit dem 2. April ganz weggefallen. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Mit einem 3G-Zertifikat muss belegt werden, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist. Ausnahmen gelten für Tagesaufenthalte von weniger als 24 Stunden und Grenzgänger.
Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln – im Fernverkehr und in Flugzeugen – müssen weiterhin Masken getragen werden.
Österreich
Einreisebeschränkungen: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Liegt keiner dieser Nachweise vor, ist eine Registrierung zur «Pre-Travel-Clearance» vor der Einreise durchzuführen.
Alltagsbeschränkungen: Im ganzen Land herrscht in allen Innenräumen und im öffentlichen Verkehr eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft – und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.
Frankreich
Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfnachweis vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.
Alltagsbeschränkungen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Spanien
Einreisebeschränkungen: Alle Reisenden ab zwölf Jahren brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es ausser der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seiner Ferien positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.
Portugal
Einreisebeschränkungen: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal «Passenger Locator Form – Flight Information». Alle Reisenden brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen, wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.
Griechenland
Einreisebeschränkungen: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Reisende ab fünf Jahren, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.
Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel. In Restaurants oder Freizeiteinrichtungen gilt die 2G-Regel.
Türkei
Einreisebeschränkungen: Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein oder eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Antigen-Schnelltest, der binnen 48 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Die Reiseanmeldung erfolgt über ein Online-Portal.
Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.