«Schutzmasken sind sehr wenig wirksam, wenn sie von der allgemeinen Bevölkerung getragen werden.» So die Meinung des damaligen Leiters der Abteilung übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), Daniel Koch, am 16. März 2020.
An diesem Tag erklärte der Bundesrat die ausserordentliche Lage und kommunizierte den Lockdown. Damals wollten weder Bundesrat noch BAG etwas von einer Maskentragpflicht wissen. Es sei zwar nicht schädlich, wenn man Schutzmasken trage. Doch sie sollten dem Pflegepersonal vorbehalten werden, da sie in Spitälern und Heimen Mangelware waren. «Deshalb wird nach wie vor davon abgeraten, diese Schutzmasken in der Öffentlichkeit zu tragen», erklärte Koch.
Tatsächlich war die Beschaffung von Masken in der ersten Phase der Pandemie durch die Armeeapotheke mangelhaft, wie die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) in ihrem neuesten Bericht festhält. Hinzu kam laut GPK, dass die Schweiz in Bezug auf Schutzmaterialvorräte ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet war.
2020: Plötzlich Maskenpflicht
Erst drei Monate später, am 19. Juni, wurden Masken im ÖV empfohlen, ab dem 6. Juli kam die Pflicht. Doch getragen wurden oft nicht die gut schützenden Hygiene- oder FFP2-Masken, sondern Stoffmasken. Ausserdem wurden Empfehlungen abgegeben, welche Fauxpas im Umgang mit der Maske vermieden werden sollten.
Am 19. Oktober wurde wegen steigender Fallzahlen die Maskenpflicht ausgeweitet auf alle geschlossenen öffentlichen Innenräume sowie Bahnsteige, Bushaltestellen und Flughäfen.
2021: Die Maske wird zur Normalität
Mitte Januar 2021 verhängte der Bundesrat einen zweiten Lockdown: Die Maskenpflicht galt überall dort, wo sich mehr als eine Person in einem Innenraum aufhielt. Im Mai folgten erste Lockerungen – so wurde unter anderem die Maskenpflicht am Tisch in Restaurants aufgehoben.
Einen Monat später wurde auch die Maskenpflicht im Freien abgeschafft. Doch es folgte eine weitere Welle mit hohen Fallzahlen. So weitete der Bundesrat die Maskenpflicht wieder aus – und führte sie überall dort ein, wo die Zertifikatspflicht galt.
Zusätzlich führten die meisten Kantone im Dezember in den Schulen eine Maskenpflicht ein – in den Kantonen Luzern und Schwyz galt sie schon ab der 1. Primarschule.
2022: Eine der letzten Massnahmen fällt
Auch Anfang 2022 blieben die Corona-Massnahmen bestehen – eine Maskenpflicht galt weiter in allen Innenräumen. Im Februar lockerte der Bundesrat die Massnahmen trotz hoher Fallzahlen.
Die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, in Läden und Innenbereichen von Restaurants, an Veranstaltungen und am Arbeitsplatz wurde am 17. Februar aufgehoben – ausser im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen.
Ab Freitag 1. April gehört die Maske nun als eine der letzten geltenden Massnahmen der Vergangenheit an.
Was wird nun aus der Maske?
Doch wird sie tatsächlich aus unserer Gesellschaft verschwinden? Katja Rost, Soziologin an der Universität Zürich, denkt, dass einige Menschen die Maske weiterhin noch aus gesundheitlichen Gründen, im ÖV oder bei Menschenansammlungen tragen werden.
Dass Menschen in der Schweiz die Maske aber weiterhin freiwillig tragen könnten, wie es in asiatischen Ländern üblich ist, wenn man erkältet ist, denkt Rost nicht: «Ich glaube, dass bei uns die kulturelle Bedeutung eine andere ist – dafür war die Maske nicht lange genug da.»
Ausserdem hätten wir einen anderen kulturellen Zugang zur Gesundheit und Distanz im öffentlichen Raum, erklärt Rost.