- Die Beschaffung von Schutzmasken in der ersten Phase der Corona-Pandemie durch die Armeeapotheke war mangelhaft.
- Das schreibt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) in einem Bericht.
- Die Kommission kritisiert einerseits die Qualitätskontrolle und andererseits die Transparenz bei der Maskenbeschaffung.
Gravierender als die Mängel bei der eigentlichen Maskenbeschaffung durch die Armeeapotheke sei, dass die Schweiz in Bezug auf Vorräte an Schutzmaterial ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet gewesen sei, heisst es in dem Bericht der Kommission. Die zuständigen Stellen wie Gesundheitseinrichtungen, aber auch Privathaushalte, hatten ihre Lager nicht gefüllt wie im Pandemie-Plan vorgesehen.
Die Mängel seien vom Bundesrat erkannt, dazu liefen aktuell verschiedene Abklärungen. Die GPK-N erwarte, dass das VBS daneben auch noch grundsätzlicher prüfe, welche Rolle und Aufgaben die Armeeapotheke künftig übernehmen solle.
Qualitätskontrollen vernachlässigt
Für die GPK-N sei nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat und das VBS die Armeeapotheke mit der Beschaffung von Schutzmasken beauftragt habe, ohne dieser gleichzeitig zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Nicolo Paganini, Mitte-Nationalrat und GPK-Mitglied der zuständigen Sub-Kommission, fasst zusammen: «Das hat zu einer Überforderung der Armeeapotheke geführt. Man hat die Qualitätskontrolle nicht richtig machen können. Das hat im Endergebnis dazu geführt, dass man keine Mängelrüge machen konnte.»
Die GPK-N kritisiert insbesondere auch, dass die Kontrollen der gelieferten Waren im Sommer und Herbst 2020, als sich die Pandemie-Situation entspannt hatte, nicht nachgeholt worden seien.
Mangelnde Transparenz
Das VBS und die Armeeapotheke hätten es bisher nicht geschafft, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen und seit Längerem kursierende Vorwürfe und Fragen zu klären.
Die GPK-N geht davon aus, dass die laufenden Rechtsverfahren bezüglich Transparenz für eine Verbesserung sorgen werden. Anderseits erwartet sie, dass das VBS im Rahmen einer Aufarbeitung auch diesbezüglich Lehren ziehe und künftig transparenter kommuniziere.
Die GPK-N attestiert den zuständigen Personen im VBS und speziell in der Armeeapotheke, unter schwierigen Bedingungen und hohem Druck gearbeitet und grossen Einsatz gezeigt zu haben.
Dass unter diesen Bedingungen Fehler passiert seien, sei nachvollziehbar. Klar sei auch, dass der Auftrag an die Armeeapotheke aufgrund von Versäumnissen in der Pandemievorsorge nötig geworden sei, für welche weder die Armeeapotheke noch das VBS verantwortlich seien.
Auf internationale Beschaffungen sei die Armeeapotheke gemäss den angehörten Personen nicht vorbereitet gewesen, hält die GPK-N fest. Zudem sollten die Beschaffungen «möglichst schnell» erfolgen. Normalerweise dauere eine Beschaffung solcher Mengen rund ein Jahr.
Der Bundesrat wird ersucht, bis spätestens am 18. Mai zum Bericht der GPK-N Stellung zu nehmen. Nicolo Paganini ist zuversichtlich: «Der Bundesrat ist auch selber mit der Bundeskanzlei an einer Evaluation. Ich denke schon, dass man daraus Lehren ziehen wird.» Ausserdem untersucht die GPK weitere Punkte zur Corona-Pandemie und erhofft sich Antworten aus den noch laufenden Strafverfahren.