- An diesem Freitag, 1. April, endet die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und im Gesundheitsbereich.
- Der Bundesrat beendet die besondere Lage. Damit liegt die Pandemiebekämpfung wieder bei den Kantonen.
- Kostenlose Tests sind weiterhin möglich. Wer Symptome hat, soll gemäss BAG weiter zu Hause bleiben.
Der Bundesrat begründet die Aufhebung der Massnahmen damit, dass es «dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung» in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. «Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich», heisst es in der Mitteilung.
Konkret hat die Regierung beschlossen, die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen auf den 1. April aufzuheben. Ferner wird die Covid-App vorübergehend deaktiviert. Die Kosten für repetitive Tests in Lagern werden nicht mehr übernommen.
«Ich glaube, nach zwei Jahren im Krisenmodus ist es nun wirklich an der Zeit, um die Massnahmen zu beenden», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern.
Künftig saisonale Corona-Wellen
Trotz der Rückkehr zur sogenannt «normalen Lage» gemäss Epidemiengesetz ist die Pandemie aber nicht zu Ende. Laut Bundesrat lässt sich deren weiterer Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden, schreibt er: «Es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.»
Bis im Frühling 2023 sei jetzt eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Strukturen müssten so weit erhalten bleiben, dass Bund und Kantone schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte vor allem fürs Testen, Impfen, die Kontaktverfolgung, Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Verantwortung bei Kantonen
Für die Ziele und genauen Aufgaben dieser Phase hat der Bundesrat ein Grundlagenpapier erarbeitet. Das Dokument geht bis zum 22. April in die Konsultation bei Kantonen, Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen.
Mit der normalen liegt die Hauptverantwortung für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ab April wieder bei den Kantonen. So sieht es das Epidemiengesetz vor, welches das Stimmvolk im Jahr 2013 angenommen hat.