Neu zehn Personen bei privaten Treffen erlaubt: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die Beschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen sei das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem seien noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden.
Verzicht auf alle weitergehenden Öffnungen: Für den Bundesrat lässt derzeit die epidemiologische Lage den in Konsultation geschickten zweiten Öffnungsschritt nicht zu. Auch in sämtlichen Nachbarländern würden die Zahlen steigen, obwohl dort die Massnahmen zum Teil deutlich strenger seien als in der Schweiz. Es gebe zudem Hinweise, dass die neuen Virusvarianten nicht nur viel ansteckender, sondern auch tödlicher sind. Mittlerweile seien die neuen Varianten für über 80 Prozent der Infektionen verantwortlich.
Ein anderer Entscheid wäre in der jetzigen Lage nicht gerechtfertigt.
«Ein anderer Entscheid wäre in der jetzigen Lage nicht gerechtfertigt», sagte der Gesundheitsminister. Für die betroffenen Branchen, aber auch Veranstalter und Kulturschaffende sei die Lage sehr schwierig, etwa für den Tourismus.
Mögliche Lockerungen nun erst ab 14. April: Die nächsten Lockerungsschritte sollen laut dem Bundesrat erst erfolgen, «wenn alle Risikogruppen geimpft sind». Das sei heute noch nicht der Fall. Bis Mitte April sollte dies der Fall sein, so die Hoffnung. Dann will der Bundesrat erneut über das weitere Vorgehen entscheiden.
Grundlage für den nächsten Öffnungsschritt bietet das Massnahmenpaket, das er letzte Woche in Konsultation gegeben hat. In dieser Konsultation habe eine klare Mehrheit der Kantone eine schrittweise Öffnung mit flankierenden Massnahmen begrüsst. In zahlreichen Stellungnahmen würden teils weitergehende, aber auch differenziertere oder anders gestaffelte Öffnungsschritte gefordert.
Alle Kantone unterstützten die Öffnung der Restaurantterrassen per 22. März, die Hälfte der Kantone hätten auch die Öffnung der Innenbereiche gefordert, wenn die Lage dies erlaubt. Es werde von den Kantonen aber auch gemahnt, dass die Entwicklung noch etwas abgewartet werden müsse, bevor weitere Öffnungen erfolgen.
Allfällige Verschärfungen abhängig von Impfungen: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch diskutiert, ab wann wieder eine Verschärfung der Massnahmen ins Auge gefasst werden muss, sollte sich die Lage drastisch verschlechtern.
Dabei solle berücksichtigt werden, wie viele Menschen bereits geimpft sind. Der Bundesrat schlägt ein Modell mit drei Phasen vor. Solange noch nicht alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind (erste Phase), seien strengere Richtwerte nötig. Im Zentrum stehe eine 14-Tages-Inzidenz von 350. Weitere Richtwerte betreffen die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten, die Hospitalisationen und die Reproduktionszahl. Diese Richtwerte stellten keinen Automatismus dar, sondern sollen als Grundlage für einen allfälligen Entscheid des Bundesrats dienen.
Wenn dann alle Personen aus Risikogruppen geimpft seien (zweite Phase), können weniger strenge Richtwerte akzeptiert werden. Die Entwicklung der Epidemie müsse aber unter Kontrolle sein. Wenn schliesslich alle impfwilligen Personen geimpft seien (dritte Phase), dürften gemäss heutiger Einschätzung des Bundesrats keine Schliessungen und auch keine Richtwerte mehr nötig sein.