Ein Bewohner der Asylunterkunft im aargauischen Möhlin ist letzte Woche positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Alle 22 dort untergebrachten Personen stehen deshalb für zehn Tage unter Quarantäne. Sie dürfen bis sicher am Donnerstag, 26. November die Unterkunft, welche der Gemeinde gehört, nicht verlassen. Der positiv getestete Bewohner wurde in die vom Kanton Aargau betriebene Corona-Isolierstation für Asylsuchende verlegt.
Die Gemeinden betreiben im Aargau Asylunterkünfte für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, der Kanton jene für Asylsuchende, die abgewiesen wurden.
Zaun um das Gebäude
Die Gemeinde Möhlin und die Firma ORS, welche für die Betreuung der Asylsuchenden in der Gemeinde zuständig ist, haben zusätzliche Massnahmen ergriffen. Rund um die Unterkunft liessen sie einen Bauzaun aufstellen. Zudem bewacht ein Sicherheitsdienst den Zugang. Die Firma ORS liefert Nahrungsmittel in die Unterkunft. Die Bewohner hätten «verständnisvoll» auf die Massnahmen reagiert, teilt die Gemeinde mit. Wenn die Quarantäne aufgehoben ist, komme der Zaun wieder weg.
Warum einsperren?
Der Zaun löste verschiedene Reaktionen aus. «Menschlich verwerflich» oder «arrogant» werde die Massnahme genannt, zitiert die «Neue Fricktaler Zeitung» aus Leserbriefen und Kommentaren in den sozialen Medien. Auch freiwillige Helfer kritisierten die Aktion.
Die Massnahme sei ergriffen worden, weil aus Erfahrung nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner von Asylunterkünften die verordnete Quarantäne gleich ernst nehmen, erklärt Lutz Hahn, Sprecher der Firma ORS. Es bestehe die Gefahr, dass sie die Unterkunft trotz Verbot verlassen und etwa einkaufen gehen. Und dies würde dann auch andere Asylunterkünfte oder die Öffentlichkeit betreffen.
Die Personen in der Unterkunft würden während der Quarantäne intensiver und mit mehr Personal betreut. Es gebe viele Gespräche, so Hahn. Man mache mit diesem Vorgehen gute Erfahrungen. Zusätzliche Ansteckungen mit dem Corona-Virus habe es in Möhlin nicht gegeben
Reaktion laut Konzept
Bei der Gemeinde heisst es, man sei nach dem Schutzkonzept vorgegangen, das zusammen mit ORS erarbeitet worden sei, so Möhlins Gemeindeschreiber Marius Fricker. In Absprache mit der Polizei sei entschieden worden, dass man das Quarantäne-Konzept mit einem Zaun um die Unterkunft umsetze.
Die Kritik stamme von wenigen Personen in sozialen Medien. Andere hätten vor Ort vorbeigeschaut und Lebensmittel für die Bewohner abgegeben. Auch ein Töggelikasten für die Unterkunft sei gespendet worden.
Keine Zaun-Vorschrift vom Kanton
Beim Kanton Aargau kommentiert man den konkreten Fall in Möhlin nicht. Jede Gemeinde müsse für ihre Unterkünfte eigenständig handeln, erklärt Stephan Müller, Leiter Sektion Betreuung Asyl. Und Möhlin habe sicher nach bestem Wissen und Gewissen reagiert.
Den Gemeinden seien im Verlauf der Corona-Pandemie Vorgehensweisen für die Quarantäne aufgezeigt worden. Generelle Empfehlungen könne der Kanton aber nicht abgeben, weil jede Unterkunft und die Asylstrukturen in den Gemeinden anders seien, so Müller.
Rund um kantonale Asylunterkünfte sei aber wegen Corona noch kein Zaun errichtet worden. Man erkläre den Bewohnerinnen und Bewohnern die Verfügung des kantonsärztlichen Dienstes und erläutere die Konsequenzen bei einem Verstoss. Eine «Gefängnissituation» werde wegen einer Quarantäne im Kanton nicht kreiert.