- Die Luzerner Behörden haben dem Hausarzt Andreas Heisler die Zulassung entzogen.
- Andreas Heisler trug bei den Behandlungen keine Gesichtsmaske.
- Heisler kündigt an, sich gegen die Massnahme zu wehren.
Auf einmal ging es ganz schnell. Am selben Tag, als die «Rundschau» über den umstrittenen Arzt Andreas Heisler berichtet hat, setzte der Luzerner Kantonsarzt ein Schreiben an Heisler auf. Wegen einer «schwerwiegenden Verletzung der Berufspflichten» werde ihm vorsorglich die Bewilligung entzogen, als Hausarzt weiter zu praktizieren.
Andreas Heisler holte diesen Einschreibebrief nie ab, angeblich war er in den Ferien. Zwei Wochen später, am 25. Februar, wurde es dem Kantonsarzt zu bunt. Er liess die vorsorgliche Massnahme Andreas Heisler in Ebikon mit der Polizei zustellen. Ihm ist es vorerst nicht gestattet, im Kanton Luzern als Arzt tätig zu sein.
«Angriff auf die Meinungsfreiheit»
Heisler war für eine Stellungnahme von SRF nicht zu erreichen. Die Zeitung «Die Ostschweiz» zitiert ihn, dieses «Berufsverbot» sei für ihn ein «Angriff auf die Meinungsfreiheit». Mit der behördlichen Massnahme sei für ihn die Verhältnismässigkeit verloren gegangen.
Heisler wird von den Behörden ausdrücklich zu einer Stellungnahme aufgefordert, der Entzug der Bewilligung sei nur «vorsorglich». Er wird die Entscheidung beim Verwaltungsgericht anfechten.
Maskendispens auf schriftliche Anfrage
Heisler wird vorgeworfen, bei Behandlungen von Patienten in seiner Praxis keinen Mund-Nasen-Schutz getragen zu haben. Ausserdem stelle er Maskendispense auf schriftliche Anfrage aus, ohne die Patienten zu sehen.
Im Schreiben des Kantonsarztes kommt der Vorwurf einer «Schreckung der Bevölkerung» dazu. Mit seinen «unbelegten Aussagen bezüglich der Covid-19-Impfung» habe er die Bevölkerung «unbegründeterweise verängstigt».
Im Interview mit der «Rundschau» zeigte sich Andreas Heisler wenig einsichtig. Nachdem ihn die Behörden bereits ins Visier genommen hatten, sagte er, es sei kein Fehler gewesen, solche Dispense auf schriftliche Anfrage hin auszustellen. Auf die Frage, ob er es wieder machen würde, sagt Heisler: «Ja. Das ist für mich kein Problem.
In einem Interview mit dem Basler Arzt Marco Caimi witzelte Heisler im Spätsommer sogar, er habe immer gedacht, dass der Kantonsapotheker seine Praxis schliesst. Er sei noch nicht mal richtig verwarnt worden. Das habe ihn gewundert.
«Eine Massnahme, die wir ergreifen, muss verhältnismässig sein», sagt der Luzerner Kantonsarzt Roger Harstall. «Wenn jemand sagt, Corona existiere nicht, kann man ihm nicht die Bewilligung entziehen. Das wäre nicht verhältnismässig. Es muss eine gewisse Menge an Verfehlungen da sein, die schwerwiegend genug sind, dass es eine entsprechende Massnahme rechtfertigt.»
Genau dies ist nun geschehen.