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Ärzte im Visier: Behörden gegen Corona-Skeptiker
Aus Rundschau vom 10.02.2021.
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Corona-Skeptiker Umstrittener Arzt darf nicht mehr arbeiten

Aus für den coronaskeptischen Arzt Andreas Heisler aus Ebikon (LU). Nachdem die «Rundschau» über seine fragwürdigen Praktiken berichtet hat, entzog ihm der Luzerner Kantonsarzt die Berufserlaubnis.

  • Die Luzerner Behörden haben dem Hausarzt Andreas Heisler die Zulassung entzogen.
  • Andreas Heisler trug bei den Behandlungen keine Gesichtsmaske.
  • Heisler kündigt an, sich gegen die Massnahme zu wehren.

Auf einmal ging es ganz schnell. Am selben Tag, als die «Rundschau» über den umstrittenen Arzt Andreas Heisler berichtet hat, setzte der Luzerner Kantonsarzt ein Schreiben an Heisler auf. Wegen einer «schwerwiegenden Verletzung der Berufspflichten» werde ihm vorsorglich die Bewilligung entzogen, als Hausarzt weiter zu praktizieren.

Andreas Heisler holte diesen Einschreibebrief nie ab, angeblich war er in den Ferien. Zwei Wochen später, am 25. Februar, wurde es dem Kantonsarzt zu bunt. Er liess die vorsorgliche Massnahme Andreas Heisler in Ebikon mit der Polizei zustellen. Ihm ist es vorerst nicht gestattet, im Kanton Luzern als Arzt tätig zu sein.

«Angriff auf die Meinungsfreiheit»

Heisler war für eine Stellungnahme von SRF nicht zu erreichen. Die Zeitung «Die Ostschweiz» zitiert ihn, dieses «Berufsverbot» sei für ihn ein «Angriff auf die Meinungsfreiheit». Mit der behördlichen Massnahme sei für ihn die Verhältnismässigkeit verloren gegangen.

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Aus Rundschau vom 10.02.2021.
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Heisler wird von den Behörden ausdrücklich zu einer Stellungnahme aufgefordert, der Entzug der Bewilligung sei nur «vorsorglich». Er wird die Entscheidung beim Verwaltungsgericht anfechten.

Maskendispens auf schriftliche Anfrage

Heisler wird vorgeworfen, bei Behandlungen von Patienten in seiner Praxis keinen Mund-Nasen-Schutz getragen zu haben. Ausserdem stelle er Maskendispense auf schriftliche Anfrage aus, ohne die Patienten zu sehen.

Im Schreiben des Kantonsarztes kommt der Vorwurf einer «Schreckung der Bevölkerung» dazu. Mit seinen «unbelegten Aussagen bezüglich der Covid-19-Impfung» habe er die Bevölkerung «unbegründeterweise verängstigt».

Luzerner Arzt akzeptiert Praxisverbot nicht

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Der Luzerner Arzt, der sich gegen die Corona-Schutzmassnahmen gestellt hat, akzeptiert den Entzug seiner Praxisbewilligung nicht. Er werde sich auf jeden Fall wehren, erklärte er auf dem Youtube-Kanal «Stricker TV».

Ihm sei die Bewilligung entzogen worden, weil er gemäss Kantonsarzt ein «Gefährder der öffentlichen Gesundheit» sei. Der Entzug sei zwar noch provisorisch, aber zeitlich unbefristet, und er würde damit wohl auch in einem anderen Kanton nicht mehr praktizieren können. Weiter sagte er, es gebe Punkte, in denen er angreifbar sei. Die Massnahme sei aber «völlig unverhältnismässig» und eine Vorverurteilung.

Nach Aussagen des Arztes beruht der Entzug der Praxisbewilligung stark auf Medienberichten über ihn. Er sagte, er habe zwar bis im Januar ohne Maske seine Patientinnen und Patienten behandelt. Es gebe aber keine Beweise dafür, dass es deswegen zu Ansteckungen gekommen sei.

Im Interview mit der «Rundschau» zeigte sich Andreas Heisler wenig einsichtig. Nachdem ihn die Behörden bereits ins Visier genommen hatten, sagte er, es sei kein Fehler gewesen, solche Dispense auf schriftliche Anfrage hin auszustellen. Auf die Frage, ob er es wieder machen würde, sagt Heisler: «Ja. Das ist für mich kein Problem.

In einem Interview mit dem Basler Arzt Marco Caimi witzelte Heisler im Spätsommer sogar, er habe immer gedacht, dass der Kantonsapotheker seine Praxis schliesst. Er sei noch nicht mal richtig verwarnt worden. Das habe ihn gewundert.

«Eine Massnahme, die wir ergreifen, muss verhältnismässig sein», sagt der Luzerner Kantonsarzt Roger Harstall. «Wenn jemand sagt, Corona existiere nicht, kann man ihm nicht die Bewilligung entziehen. Das wäre nicht verhältnismässig. Es muss eine gewisse Menge an Verfehlungen da sein, die schwerwiegend genug sind, dass es eine entsprechende Massnahme rechtfertigt.»

Genau dies ist nun geschehen.

Rendez-vous, 24.02.2021, 12:30 Uhr

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