Kurz vor Ostern erhielten die Mobiliar-Angestellten ein Paket von ihrer Arbeitgeberin. Sie erhielten einen Speichel-Schnelltest für zu Hause namens «Hotgen». Für den Versicherungskonzern ist die Abgabe des Testkits ein Teil der zukünftigen Lockerungsstrategie.
Die Mobiliar-Angestellten sollen, wenn der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht aufhebt, gesund und getestet ins Büro zurückkehren können. Die konsequente Umsetzung des Testkonzepts werde ein Stück Normalität in den Arbeitsalltag bringen, heisst es in der internen Kommunikation an die Angestellten.
In der Schweiz nicht zugelassen
Doch leider ist der abgegebene «Hotgen»-Speichel-Selbsttest in der Schweiz bislang nicht validiert. Es ist also nicht unabhängig überprüft worden, ob er die Anforderungen erfüllt. Deshalb darf der Test in der Schweiz auch nicht verkauft werden.
Ist aber eine Abgabe durch eine Privatfirma an ihre Angestellten zulässig? Das Bundesamt für Gesundheit schreibt auf Anfrage: «Sars-CoV-2-Selbsttests dürfen gemäss der Covid-19-Verordnung 3 nur durch Apotheken abgegeben werden. Die Tests müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllen.»
Keine Speichel-Schnelltests
Derzeit seien keine Speichel-Selbsttests in der Liste mit validierten Tests aufgeführt, schreibt das BAG. Das bedeute für Speichel-Schnelltests generell, «dass diese nicht abgegeben werden dürfen».
Das gilt also auch für die Mobiliar. Die Versicherung mit Sitz in Bern hat diese Tests zusammen mit einem Beratungsunternehmen beschafft. Das geschah zu einem Zeitpunkt, als in der Schweiz noch unklar war, ob es Schnelltests für zu Hause überhaupt geben wird. Die Mobiliar wollte sich bereithalten, wenn es zu weiteren Lockerungsschritten kommt.
Tests sind viel zu ungenau
Bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist die Skepsis gegenüber den Speichel-Selbsttests aber gross. Studien zeigen, dass diese Tests eine Sensitivität von weniger als 30 Prozent unter Nicht-Labor-Bedingungen haben. Das heisst: von 100 Virenträgern werden im Alltag nur 30 oder weniger entdeckt.
Heute Morgen teilte die Mobiliar in einer Stellungnahme mit, dass die Versicherung keine weiteren Selbsttests mehr an die Angestellten abgeben werde. Was mit den bereits verteilten Testpackungen geschehen soll, wollen die Verantwortlichen der Mobiliar mit dem Bundesamt für Gesundheit abklären.