Die Restaurantterrassen: Der Bundesrat hat trotz angespannter Lage Lockerungen bei den Corona-Massnahmen beschlossen. So dürfen ab Montag, 19. April auf Restaurantterrassen wieder Gäste bewirtet werden. Es gilt eine Sitzpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von allen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird laut Bundesrat die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.
Publikumsveranstaltungen: Auch Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich – draussen mit 100 Personen, drinnen mit 50 Personen. Das gilt etwa für Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokale. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Es gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts, ebenso die Sitz- und Maskentragpflicht, ein Abstand von 1.5 Metern sowie ein Konsumationsverbot. Von Pausen ist abzusehen.
Sport und Kultur für Erwachsene: Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht. Ausnahmen etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor sind möglich.
Die Hochschulen: Präsenzunterricht ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II ist eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
Die Erwägungen: Die epidemiologische Lage sei zwar weiterhin fragil und habe sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert, doch das Risiko einer moderaten Öffnung sei vertretbar, hält der Bundesrat fest. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten seien aber das Tragen einer Maske und das Einhalten des Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Zudem schreite die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen werde laufend ausgedehnt.
Das kalkulierte Risiko: Der Bundesrat sei sich des Risikos bewusst, hält die Landesregierung fest und betont, dass bei zunehmenden Hospitalisierungen immer mehr auch jüngere Personengruppen betroffen seien. Je nach Entwicklung in den Spitälern bestehe die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssten. Der Bundesrat ruft die Bevölkerung dazu auf, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochen vollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt seien.