Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Heute beginnt die Stabilisierungsphase. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Gastronomie: Ab heute dürfen die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen, draussen sechs. Sämtliche Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
Private Treffen: Bis zu 30 Personen dürfen zu privaten Treffen in Innenräumen zusammenkommen. Im Freien gilt eine Obergrenze von 50. Findet ein Privatanlass – etwa eine Hochzeit oder ein Geburtstagsfest – nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten statt, sind bis zu 50 Personen zugelassen.
Veranstaltungen: Für Veranstaltungen mit Publikum gilt ab heute eine Limite von 100 Personen in Innenräumen und 300 im Freien. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden. Dieselben Regeln gelten für religiöse Anlässe.
Sport und Kultur: Bis zu 50 Amateure dürfen gemeinsam Sport treiben. Dieselbe Regelung gilt für Laienkultur. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen. Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
Wellness: Ab heute ist der Besuch von Thermalbädern und Wellnesseinrichtungen wieder erlaubt.
Präsenzunterricht: An Hochschulen und in der Erwachsenenbildung wird die Kapazitätsbeschränkung für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons.
Homeoffice: Für Betriebe, die regelmässig testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt.
Quarantäne: Genesene sind für sechs Monate von der Kontakt- und der Reisequarantäne ausgenommen. Ebenso sind Geimpfte neu während sechs Monaten von den Quarantänen und der Testpflicht ausgenommen. Auch müssen sie bei der Einreise nicht ihre Kontaktdaten liefern, wenn sie vollständig geimpft sind. Die Regelungen gelten allerdings nicht, wenn man aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreist.