- Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Klimaaktivisten aufgehoben.
- Der Mann hatte im Oktober 2018 ein Credit Suisse-Gebäude in Genf mit roter Farbe beschmiert.
- Das Genfer Kantonsgericht hatte den Klimaaktivisten zuvor in zweiter Instanz freigesprochen.
Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid fest, der junge Mann könne sich nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. Dies hatte das Genfer Kantonsgericht zuvor noch gegenteilig beurteilt.
Laut dem Bundesgericht sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Zu diesem Schluss kam die höchste Instanz bereits im Falle der Klimaaktivisten, die im November 2018 in der Eingangshalle einer Credit-Suisse-Filiale in Lausanne Tennis gespielt hatten.
Wie es im Entscheid des Bundesgerichts heisst, müsse beim genannten Notstand eine unmittelbare Gefahr für ein individuelles Rechtsgut vorliegen. Diese Gefahr müsse sich mindestens in den folgenden Stunden umsetzen und dürfe nicht anders abwendbar sein.
Aber: Die Klimaerwärmung und die dadurch hervorgerufenen Katastrophen würden keine solche unmittelbare Gefahr darstellen. Die Folgen könnten alle, überall und jederzeit treffen, ohne dass dabei ein spezifisches Rechtsgut bestimmt werden könne, so das Bundesgericht. Auch verhindere das Verschmieren einer Hausfassade nicht direkt die Klimaerwärmung oder deren Folgen.
Hinzu komme: Die Ursachen der Erwärmung seien vielfältig. Sie würden sich nicht auf die Investitionen der Credit Suisse in fossile Energien beschränken. Diese seien lediglich eine Etappe in einer Abfolge von Ereignissen.
Nur friedliche Versammlungen geschützt
Ferner kann sich der Klimaaktivist gemäss Bundesgericht auch nicht auf die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit berufen. Der sogenannte «Ordre public» schütze lediglich friedliche Versammlungen.
Die Behörden hätten nicht nur die Interessen der Demonstranten zu berücksichtigen, sondern auch jener, die nicht an einer Kundgebung teilnehmen würden.
Staatsanwaltschaft und CS hatten Fall weitergezogen
Das Bundesgericht hat somit die Beschwerden der Genfer Staatsanwaltschaft und der Credit Suisse gutgeheissen. Der Fall geht nun ans Genfer Kantonsgericht zurück.
Das Genfer Polizeigericht hatte den Aktivisten als erste Instanz im Februar 2020 wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.