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Dank DNA-Phänotypisierung Vergewaltigungsfall von Emmen: DNA des Täters wird ausgewertet

  • Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen (LU) von 2015 wird ausgewertet.
  • Dies ist dank des revidierten DNA-Profil-Gesetzes möglich, das seit dem 1. August in Kraft ist.
  • Falls sich dabei neue Hinweise ergeben, sollen die Untersuchungen wieder aufgenommen werden, teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF mit.
  • Die Auswertung werde vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in Luzern durchgeführt.

Die DNA des Täters werde nun detailliert ausgewertet, sagt Simon Kopp, Kommunikationsbeauftragter der Luzerner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von SRF. Danach müsse man abwarten, welche Merkmale gemeldet werden. «Falls dann etwas Neues dabei ist, werden wir die Untersuchungen wieder aufnehmen.» Schlussendlich wolle man den Täter fassen, so Kopp.

Ermittlungen im Jahr 2018 eingestellt

Der Vergewaltigungsfall von Emmen hatte im Juli 2015 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Eine damals 26-jährige Frau war an der Reuss vom Velo gerissen und in einem nahen Waldstück vergewaltigt worden – seither ist sie querschnittgelähmt.

In der Folge holte die Luzerner Staatsanwaltschaft DNA-Proben von über 370 Männern ein. Am Tatort wurde die DNA des mutmasslichen Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen. Deshalb schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 2018 vorläufig ab.

Plakat des Polizeiaufrufs beim Dammweg in Emmen nach dem Vergewaltigungsfall von 2015
Legende: Polizeiaufruf beim Dammweg in Emmen: Dort wurde am 21. Juli 2015 eine Frau vom Velo gerissen und vergewaltigt. KEYSTONE/Alexandra Wey

Seit dem 1. August steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz nun mit dem revidierten Gesetz die Methode der DNA-Phänotypisierung zur Verfügung. Damit können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers oder der Spurenlegerin wie die Augen-, Haar- und Hautfarbe, das Alter sowie die biogeografische Herkunft herausgelesen werden.

Für die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichtsmedizin sei dies ein Meilenstein, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) von gestern Mittwoch. Die Phänotypisierung erlaube es der Polizei, den Kreis der Verdächtigen näher einzugrenzen.

Video
Archiv: Neuer Umgang mit DNA bei der Strafverfolgung
Aus Tagesschau vom 02.08.2023.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 25 Sekunden.

Tagesschau, 02.08.2023, 19:30 Uhr ; 

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