- Wer wird Nachfolger von Michael Lauber an der Spitze der Bundesanwaltschaft? Die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte hat am Mittwoch entschieden, dass noch zwei Kandidaten im Rennen bleiben.
- Recherchen von SRF zeigen nun, dass die Diskussion in der Kommission kontrovers geführt wurde und zahlreiche Parlamentarier das Verfahren sogar abbrechen und nochmals neu starten wollten.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot der eine der beiden verbleibenden Kandidaten für die Spitze der Bundesanwaltschaft ist. Der andre Name ist nicht bekannt. Jornot ist auch der Favorit.
Doch viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben grosse Bedenken gegenüber Jornot. Es geht dabei weder um seine fachlichen Fähigkeiten noch um seine Führungserfahrung, sondern um seine charakterliche Eignung. Im Raum stehen etwa Vorwürfe, Jornot habe gegenüber Frauen auch schon Grenzen überschritten.
Nach einem Fest der Genfer Staatsanwaltschaft wurde denn auch eine Untersuchung durchgeführt. Darin wurde Jornot für sein Verhalten gegenüber einer Untergebenen zwar gerügt, aber er wurde gleichwohl nicht disziplinarrechtlich bestraft, auch weil er seinen Fehler eingestand.
Charakterliche Eignung testbar?
Deshalb wurde bereits am Mittwoch in der Gerichtskommission der Antrag gestellt, das Verfahren abzubrechen und die Stelle nochmals neu auszuschreiben. Dieser Antrag wurde mit lediglich einer Stimme Differenz abgelehnt, wie verschiedene Quellen gegenüber SRF bestätigen.
Zwar müssen sich die beiden Kandidaten noch einem Assessment und dann einem zweiten Hearing vor der Kommission stellen. Aber es gibt grosse Bedenken, ob mit einem Assessment eine charakterliche Eignung wirklich getestet werden kann.
«Wir sind ergebnisoffen»
Die Kommission selber schreibt von diesen internen Kontroversen nichts, sie hält im Communiqué lediglich fest, dass sie in zwei Wochen entscheiden werde, ob sie dem Parlament einen Vorschlag zur Wahl unterbreiten werde.
Kommissionspräsident Andrea Caroni sagt dazu einzig: «Wir warten nun also freudig auf die Resultate dieses Assessments und dann auf die beiden Anhörungen und dann beschliessen wir, ob wir jemanden von den bestehenden Kandidaten vorschlagen, oder ob wir weiter suchen. Wir sind also ergebnisoffen mit Blick auf die Bedeutung des Amtes.»
Abbruch des Verfahrens durchaus möglich
Es ist also möglich, dass die Kommission in zwei Wochen das Verfahren abbricht und nochmals neu startet, womit die Wahl durch das Parlament auf den Frühling verschoben werden müsste.
Sollte sich die Gerichtskommission gleichwohl für Jornot entscheiden, wird sie sich die Frage stellen müssen, ob es nach der Affäre Lauber politisch klug ist jemanden zu nominieren, der bereits kommissionsintern stark umstritten ist.