- Nach der Rechtskommission des Ständerats hebt auch die Immunitätskommission des Nationalrats Bundesanwalt Michael Laubers Immunität auf.
- Damit wird eine Strafverfolgung des umstrittenen Bundesanwalts in der Fifa-Affäre möglich.
- Anfang August war ein Strafverfahren gegen Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino eröffnet worden. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Amtsmissbrauch respektive Anstiftung zum Amtsmissbrauch.
Die Fifa-Affäre hat ein juristisches Nachspiel: Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes kam Ende Juli zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen des Bundesanwalts Lauber mit Fifa-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen.
Es handle sich um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Anstiftung zu diesen Tatbeständen. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Für alle Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.
Deutlicher Entscheid des Parlaments
Der ausserordentliche Staatsanwalt Stefan Keller hatte deshalb bei der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats die Aufhebung der Immunität Laubers und die Ermächtigung zur Strafverfolgung beantragt.
Gemäss dem Verantwortlichkeitsgesetz müssen die zuständigen Parlamentskommissionen die Strafverfolgung von gewählten Behördenvertretern und Magistratspersonen erlauben. Diese Ermächtigung ist Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen Lauber.
Die Nationalratskommission war mit acht Stimmen zu einer Stimme für die Aufhebung der Immunität. Der Entscheid der Ständeratskommission war mit zehn Stimmen zu einer Stimme gefallen.
Die Parlamentskommissionen beantragten bei der Gerichtskommission für die Strafuntersuchung die Einsetzung des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes oder einer anderen geeigneten Person. Die Bundesversammlung soll in der Herbstsession darüber entscheiden.
Laubers Reaktion zum Entscheid fiel kurz aus: Er nehme diesen zur Kenntnis, schrieb die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Aufhebung der Immunität ist selten
Es ist erst das dritte Mal, dass die Immunität eines Mitglieds der obersten Bundesbehörden aufgehoben wird. 1989 hatten die Räte einstimmig beschlossen, die Immunität der zurückgetretenen Bundesrätin Elisabeth Kopp aufzuheben. Das Bundesgericht sprach Kopp später vom Vorwurf des Amtsmissbrauches und der Begünstigung frei.
In der jüngeren Vergangenheit hoben die Parlamentskommissionen einmal die Immunität auf, nämlich die des früheren Baselbieter SVP-Nationalrats Christian Miesch. Er war in die Kasachstan-Affäre verwickelt. Auch hier führte das Strafverfahren zu keiner Anklage. Die Bundesanwaltschaft stellte den Fall ein.
Wahl für Nachfolge wohl im Dezember
Politisch ist die Affäre Lauber beendet. Vergangene Woche akzeptierte die Gerichtskommission des Parlaments den vorzeitigen Rücktritt des Bundesanwalts und stellte das Amtsenthebungsverfahren gegen ihn ein. Am 31. August scheidet Lauber aus dem Amt aus.
Nach Laubers Abgang übernehmen seine beiden Stellvertreter die Amtsgeschäfte. In der Wintersession vom Dezember soll dann die ordentliche Nachfolge geregelt werden.