- Die Rechtskommission des Ständerates stimmt dem Gesuch um Aufhebung der Immunität von Bundesanwalt Michael Lauber zu.
- Damit hat das mögliche Strafverfahren gegen den umstrittenen Bundesanwalt eine erste Hürde genommen.
- Auch die Immunitätskommission des Nationalrats muss dem Gesuch zustimmen.
Das Gesuch geht zurück auf die Voruntersuchung des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes, der Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber zu prüfen hatte. Der Staatsanwalt kam Ende Juli zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen des Bundesanwalts mit FIFA-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Es handelt sich um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Anstiftung zu diesen beiden Tatbeständen.
Der ausserordentliche Staatsanwalt hatte deshalb bei der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats die Aufhebung der Immunität Laubers und die Ermächtigung zur Strafverfolgung beantragt. Für alle Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Kommissions-Vizepräsident Daniel Jositsch ging es beim Entscheid um eine Abwägung, wie er gegenüber SRF News sagt. Nämlich darum, ob die Vorwürfe gegen Lauber strafrechtlich gravierend genug seien, um ihnen nachzugehen – und wie stark ein Strafverfahren gegen den Noch-Amtsinhaber der Bundesanwaltschaft als Institution schaden könne.
Kommission will Transparenz schaffen
«Die Kommission kam grossmehrheitlich zum Schluss, dass man die Vorwürfe abklären soll – und dass das auch im Interesse der Bundesanwaltschaft sei», berichtet SRF-Bundeshausredaktor Curdin Vincenz.
Jositsch formuliert es so: «Im Gesamtzusammenhang dieses ganzen Verfahrenskomplexes ist es im Interesse der Behörde, allfällige Verdachtsmomente auszuräumen.» Denn ein Strafverfahren gebe immer auch die Möglichkeit, festzustellen, dass keine strafbaren Handlungen vorliegen würden, so der Zürcher SP-Ständerat. Man habe also im Sinne der grösstmöglichen Transparenz entschieden.