- Ob es zur Konzernverantwortungs-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag geben wird, ist so offen wie zu Beginn der Debatte im Parlament vor knapp drei Jahren.
- Denn beide eidgenössischen Räte beharren auf ihrer Version.
- Nun muss die Einigungskonferenz an die Arbeit.
Wie weit die Haftungspflicht für Konzerne gehen soll, ist der Kern der Vorlage. Der Ständerat debattierte darüber ein letztes Mal und entschied mit 28 zu 17 Stimmen, bei seinem Konzept zu bleiben. Dieses enthält keine neuen Haftungsregelungen, aber Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen.
Besondere Vorgaben zu Kinderarbeit
Geht es um Konflikt-Mineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen besondere Transparenzvorgaben erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.
Diese Regelung entspreche den Regelungen in der EU, hat der Bundesrat argumentiert. Betreffend Kinderarbeit gehe die Schweiz zusammen mit den Niederlanden einen Schritt weiter, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat.
Initiative könnte zurückgezogen werden
Demgegenüber sieht das vom Nationalrat mit 97 gegen 92 Stimmen genehmigte Konzept vor, für Konzerne mit Sitz in der Schweiz und deren Tochterfirmen im Ausland Haftungsregeln aufzustellen.
Die Initianten hatten angekündigt, die Konzernverantwortungs-Initiative zurückzuziehen, sollten sich die Räte auf diesen Vorschlag einigen.
Eine Minderheit im Ständerat hätte dem Nationalrat folgen wollen. Mehr und mehr Unternehmen und auch viele Verbände seien mittlerweile für diesen Ansatz, sagte Stefan Engler (CVP/GR). Auch in der EU gebe es Bestrebungen für schärfere Regelungen.
Namens der Mehrheit widersprach Beat Rieder (CVP/VS): Bis in der EU Gesetzesentwürfe vorlägen, werde es dauern, warnte er. Und die Schweiz hätte Zeit für Anpassungen.
Bereinigt hat der Ständerat die Bussen für Unternehmen, die die Berichterstattungspflicht verletzen. Wer trotz Verpflichtung diesen Bericht nicht vorlegt oder darin unwahre Angaben macht, riskiert bei vorsätzlichem Handeln eine Busse von bis zu 100'000 Franken. Bei fahrlässigem Handeln sind es 50'000 Franken.
Abstimmungen kommende Woche
Nachdem sich die beiden Kammern nicht einigen konnten, muss nun die Einigungskonferenz einen Kompromissvorschlag für einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative ausarbeiten. Über diesen Kompromiss werden beide Räte Anfang nächster Woche abstimmen.
Die Konzernverantwortungs-Initiative selbst empfehlen beide Räte zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Ständerat empfiehlt Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab.