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Debatte über Warnsystem Das Ausbremsen hat der Corona-App gutgetan

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Tracing-App gegen das Coronavirus
aus Rendez-vous vom 03.06.2020. Bild: Keystone
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Die Empörung in den digitalen Kanälen war riesig, als das Parlament an seiner ausserordentlichen Session Anfang Mai die Corona-App ausbremste. Die Entwickler hätten das neue Tool eigentlich bereits am 11. Mai einführen wollen. Doch National- und Ständerat verlangten zuerst eine gesetzliche Grundlage, bevor die App für die breite Bevölkerung freigegeben würde.

Regelrechte Shitstorms mussten Parlamentarier über sich ergehen lassen, weil sie sich für eine legale Basis für die App eingesetzt hatten, die eine Warnung auslöst, sobald man sich für längere Zeit in der Nähe eines Corona-Infizierten aufgehalten hat.

Im Rekordtempo hat der Bundesrat nun die geforderte Vorlage ausgearbeitet, die in der laufenden Sommersession von beiden Räten verabschiedet wird. Dabei hat sich herausgestellt, dass wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der SwissCovid-App zuerst geklärt werden müssen.

Wichtige Fragen wurden im Rekordtempo geklärt

Kann jemand gezwungen werden, die App zu installieren – zum Beispiel von seinem Arbeitgeber oder als Bedingung für den Besuch eines Restaurants? Wer kommt für den Lohnausfall auf, wenn sich jemand freiwillig wegen einer Warnung durch die App in die Quarantäne begibt?

Diese äusserst sensiblen Punkte wären ungeregelt geblieben, hätte man die Corona-App Mitte Mai einfach eingeführt. Langwierige Gerichtsverfahren hätten gedroht. Nun ist im Gesetzesentwurf klar und deutlich festgehalten, dass mit Busse bestraft wird, wer jemandem eine Leistung verweigert, nur weil er die Warn-App nicht installiert hat. Im Nationalrat wird auch gefordert, für Personen einen Anspruch auf Erwerbsersatz zu garantieren, sollten sie aufgrund einer Warnung der App der Arbeit fernbleiben.

Die Testphase wurde so erst möglich

Die Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlage hat zudem ermöglicht, dass die sogenannte «Proximity Tracing App» in der Zwischenzeit in einem Pilotversuch hat getestet werden können. Dass man eine solch weitreichende Applikation ursprünglich ohne Testphase hätte einführen wollen, darf nachträglich als etwas sonderbar eingestuft werden.

Die Verzögerung der Lancierung für die breite Bevölkerung ist auch aus gesundheitspolitischer Sicht absolut vertretbar. Der Bund hat von Anfang an klargemacht, dass die Corona-App als ergänzende Massnahme gedacht ist. In der jetzigen Phase mit tiefen Fallzahlen ist es wesentlicher, dass Infizierte von den kantonalen Behörden persönlich kontaktiert werden. «Contact Tracing» nennt sich das und dient der möglichst lückenlosen Aufdeckung von Infektionsketten, was eine letztlich freiwillige Tracing-App so nie gewährleisten könnte.

Der Umweg über das Parlament war nur kurz

Der Bundesrat habe am konkreten Beispiel gezeigt, dass «schnell, sehr schnell gearbeitet werden kann, wenn man will», hat Paul Rechsteiner (SP) als Sprecher der zuständigen Kommission heute Morgen im Ständerat festgestellt. Nicht einmal zwei Wochen hat die Landesregierung gebraucht, um die Gesetzesvorlage mit begleitender Botschaft vorzulegen. Womit sie bewiesen hat, dass der Faktor Zeit kein Argument gegen eine fundierte rechtliche Basis für neue Massnahmen sein kann – selbst wenn eine gewisse Dringlichkeit besteht.

Insofern könne das Beispiel der Corona-App auch eine Lehre für die Zukunft sein, hielt Rechsteiner fest. Geschadet hat der kurze Umweg über das Gesetzgebungsverfahren der Innovation auf jeden Fall nicht. Im Gegenteil: Das parlamentarische Ausbremsen hat der SwissCovid-App nur gutgetan.

Philipp Burkhardt

Leiter Bundeshausredaktion

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Philipp Burkhardt ist Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, für das er seit über 24 Jahren tätig ist. Davor hatte er unter anderem für «10vor10» und die «SonntagsZeitung» gearbeitet.

SRF4 News, 03.06.20, 09:30 Uhr

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