- Die «Tante Ju» wird nicht mehr zu Rundflügen abheben können.
- Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verschärft als Reaktion auf den Unfall vor vier Jahren die Regeln für solche Flugzeuge.
- Bei dem Absturz in Graubünden waren 20 Menschen umgekommen.
Der Bundesrat zieht Konsequenzen aus dem Absturz einer historischen Ju-52, der sogenannten «Tante Ju», vor vier Jahren. Er verschärft die Luftfahrtverordnung. Flüge mit historischen Flugzeugen dürfen demnach nicht mehr kommerziell angeboten werden.
Ausnahme für Vereinsflüge
Nicht gewerbsmässige Flüge sind aber weiterhin möglich: Bei Flügen von Vereinsmitgliedern dürfen aber noch höchstens neun Personen an Bord sein. Und nicht mehr als sechs von ihnen dürfen Passagiere sein.
Der Bundesrat wolle so die Flugpassagiere besser schützen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Er stützt sich dabei auf eine Analyse des Bazl, die unter anderem auf dem Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) basiert.
Eigentlich wollte der Verein, der die «Tante Ju» betreibt, nächstes Jahr wieder Flüge für Gruppen anbieten. Daraus wird nun wohl nichts.