Das zeigt der Bericht zu E-Collecting: Der Bundesrat zeigt sich offen für eine Modernisierung des bestehenden Systems des Unterschriftensammelns. Er lässt die Auswirkungen des elektronischen Sammelns nun in einem Vorprojekt genauer untersuchen. Ohne praktische Erfahrungen will er noch keine definitiven Schlüsse zu den Auswirkungen ziehen. Untersuchungen zum Thema zeigten jedoch, dass die digitale Unterschrift vielleicht einige Verbesserungen, aber auch Nachteile mit sich bringen könnte.
Schneller und günstiger?: Durch E-Collecting könnte das Unterschriftensammeln effizienter werden, also weniger Geld und Personal kosten. Doch politische Akteure und Akteurinnen lancieren ihre Volksbegehren nicht nur aufgrund von Kosten. Viele wollen eher eine öffentliche Debatte zum Thema auslösen. Deshalb rechnet der Bericht nicht mit einer raschen Zunahme bei der Anzahl Volksbegehren. Durch eine Digitalisierung würden jedoch die Prozesse der Unterschriftensammlung teilweise automatisiert und dadurch schneller abgewickelt. Der Bericht erwähnt zudem verfassungsrechtliche Grenzen. Womöglich dürfe die physische Unterschrift nicht vollständig durch eine andere Form ersetzt werden.
Befürchtete Nachteile: In sozialer Hinsicht könnte E-Collecting einige Stimmberechtigte ausschliessen. Gemäss Bericht dürfte digitales Unterschreiben primär von gebildeten, bereits heute politisch engagierten Personen genutzt werden. Wenn E-Collecting die Strassensammlungen irgendwann verdrängt, erreicht man jene Menschen nicht mehr, die sich kaum um politische Themen kümmern. Eine viel höhere Teilnahme beim Unterschreiben sei durch diesen Digitalisierungsschritt jedoch nicht unbedingt zu erwarten. Das zeige die Erfahrung; etwa mit der elektronischen Stimmabgabe, dem E-Voting. Für Menschen mit Behinderungen oder Auslandschweizer könne die digitale Unterschrift allerdings eine Teilnahme erleichtern.
Das Fazit des Bundesrats: Die bisherigen Digitalisierungsschritte würden die papierbasierte Unterschriftensammlung weder besonders positiv noch besonders negativ beeinflussen, heisst es im Bericht. Deshalb sieht der Bundesrat die bisher gültigen Rahmenbedingungen – etwa die Anzahl nötiger Unterschriften und die Behandlungsfristen – nicht in Gefahr. Aus dieser Sicht drängten sich weder eine Anpassung der Hürden noch die Einführung eines zusätzlichen Sammelkanals auf.