Die Pandemie habe die Schweiz geradezu in die Zukunft katapultiert, findet die freisinnige Baselbieter Parlamentarierin Saskia Schenker. Zuvor hatte sie für den Vorstoss ihrer Jungpartei zum elektronischen Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden im Kanton Baselland geworben. Mit dem sogenannten e-collecting gehe man «mit der Zeit.»
Ein ähnlicher Vorstoss kam auch von links. Beide waren erfolgreich. Wenn man leichter Unterschriften sammeln könne, würden damit nicht nur die demokratischen Rechte gestärkt, sondern auch die Behörden entlastet: «Denken Sie an all die unleserlich geschriebenen Namen, die die Behörden aufwändig prüfen müssen», sagte SP Landrätin Tania Cucè lachend, als sie für ihren Vorstoss warb. Diesen Aufwand könnte man sich sparen, wenn die Leute ihre Unterschrift elektronisch abgeben würden.
Mit seiner e-collecting-Strategie sieht sich Baselland in einer Vorreiterrolle. Zwar hat das Parlament der Regierung erst den Auftrag erteilt, eine Vorlage dazu auszuarbeiten. Es dauert also noch, bis ein Pilotprojekt zu e-collecting eingeführt werden wird. Dennoch ist ein erster Schritt getan.
Die Idee, e-collecting als Pilotprojekt aufzugleisen, sei unter anderem auch deshalb ein guter Weg, weil in der Schweiz bislang eine Gesetzgebung dazu fehle, sagten Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Auch gibt es noch keine elektronische Unterschrift in der Schweiz, die zumindest ein Vorteil für die Einführung des elektronischen Unterschriftensammelns sei.
Anders im Nachbarkanton Basel-Stadt. Der hätte zwar die rechtliche Grundlage, e-collecting einzuführen, sagt Staatsschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl. «Aber das Parlament lehnte einen Vorstoss zur Einführung von e-collecting ab.»
«Das hätte man schon vor zehn Jahren einführen können»
Bereits weiter als im Kanton Baselland ist man in den Kantonen Schaffhausen und St. Gallen. Der St. Galler Kantonsrat hat im Ende 2018 eine Motion zur Einführung von e-collecting angenommen. Und in Schaffhausen wurde das Anliegen im Sommer 2020 via Volksmotion an die Regierung herangetragen.
Dass e-collecting bisher nicht eingeführt wurde, hat laut Daniel Graf von der Stiftung für direkte Demokratie vor allem mit dem bis jetzt gescheiterten Einführung von e-voting zu tun. Das elektronische Abstimmen und Wählen sei aber um einiges komplexer als e-collecting: «Beim e-voting steht danach ein Resultat fest, das nicht rückgängig gemacht werden kann.» Beim e-collecting handelt es sich um Unterschriften, die – egal ob handschriftlich oder elektronisch abgegeben – sowieso nochmals geprüft würden.
Das digitale Unterschriftensammeln sei aber auf die lange Bank geschoben worden, weil der Bundesrat vor langer Zeit beschlossen habe, zuerst e-voting einzuführen. Graf sagt, vom elektronischen Standpunkt aus gesehen «hätte man e-collecting schon vor zehn Jahren einführen können.»
Anders sieht das Barbara Schüpbach-Guggenbühl, die sich stark mit e-voting und eben auch e-collecting befasst hat in den vergangenen Jahren. e-collecting sei nicht so einfach zu handhaben, wie man zuweilen höre. Es brauche dazu nämlich eine elektronische Identität, also eine E-ID. Schüpbach glaubt weiterhin, dass zuerst e-voting und erst danach das aus ihrer Sicht nur vermeintlich weniger komplexe e-collecting-System eingeführt wird.