- Die Kantone sehen angesichts der verkürzten Wartefrist für Booster-Impfungen einen Ansturm an Impfwilligen auf ihre Impfzentren zukommen.
- GDK-Präsident Lukas Engelberger sieht die Kantone vor einer enormen Herausforderung – ohne nennenswerte Vorwarnzeit.
- Gesundheitsminister Alain Berset hatte angekündigt, dass die Wartefrist zwischen Zweit- und Drittimpfung von sechs auf vier Monate verkürzt werde. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) muss diesen Entscheid nächste Woche noch bestätigen.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geht davon aus, dass die angepasste Booster-Empfehlung der Ekif und des BAG eine Priorisierung nach Alter vorsehen wird, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilt. Dies sei der Fall, da besonders bei den älteren Personengruppen die Wirkung einer Auffrischimpfung (Booster) am höchsten sei, indem schwere Erkrankungen, Hospitalisationen oder gar Todesfälle vermieden werden könnten.
Doppelt so viele Booster-Berechtigte
Die Verkürzung des Intervalls zwischen Grundimmunisierung und Booster werde bei den Kantonen eine sehr starke Nachfragesteigerung auslösen, so die GDK. Teilweise könne dies gegenüber heute eine Verdoppelung der Zahl der zum Booster berechtigten Personen bedeuten.
Das ist eine enorme Herausforderung ohne nennenswerte Vorwarnzeit.
In den vergangenen Wochen war daran sowie am im internationalen Vergleich langsamen Tempo bei der Verabreichung der Booster-Impfungen Kritik laut geworden. Nun müsse man die Kapazitäten in den Impfzentren nochmals aufbauen, erklärt GDK-Präsident Lukas Engelberger gegenüber SRF. Das sei eine enorme Herausforderung ohne nennenswerte Vorwarnzeit.
Zürich verkürzt Frist um zwei Wochen
Verschiedene Kantone reagierten auf die Ankündigung des Bundesrates. So gab der Kanton Zürich bekannt, ab Samstag die Wartefrist für den Booster um zwei Wochen – also auf 5.5 Monate nach der Zweitimpfung – zu verkürzen. Die zugelassenen Personen werden per SMS kontaktiert, sobald sie einen Termin buchen können. Eine Verkürzung der Wartefrist auf vier Monate erfolge nächste Woche, sobald die Ekif-Empfehlung vorliege. Kommende Woche werden ausserdem zwei weitere Impfzentren im Kanton eröffnet, wie aus einer Mittelung hervorgeht.
Der Kanton Aargau will voraussichtlich am 22. Dezember 2021 über das weitere Vorgehen informieren und bittet die Bevölkerung um Geduld. Die Kapazitäten werden laufend ausgebaut, teilt der Kanton mit. Es werde aber nicht möglich sein, allen Impfwilligen gleichzeitig einen Termin zu organisieren. Bis auf Weiteres gelte im Kanton Aargau das Zeitintervall von 6 Monaten, solange die Empfehlung der Ekif nichts anderes vorsehe.
Der Kanton Bern teilt mit, dass derzeit über 100'000 Impftermine für den Booster frei sind. Man sei gut vorbereitet, nächste Woche öffnet an der Bern Expo das vierte Impfzentrum im Kanton. Allerdings wartet auch Bern noch auf die Empfehlung der Ekif, bevor die Wartefrist verkürzt wird.
Auch der Kanton St. Gallen wartet auf die Ekif-Empfehlung. Zur Bewältigung der Impfnachfrage habe man den Betrieb verschiedener Impfstellen verlängert, wie der Kanton mitteilt. St. Gallen hat bereits vorgängig die Wartefrist von 6 auf 5.5 Monate gesenkt.