- Das Aussendepartement (EDA) hat den russischen Botschafter in der Schweiz einbestellt.
- Dieser hatte einen Journalisten der NZZ im Zusammenhang mit dessen Berichterstattung über die russische Aggression gegen die Ukraine bedroht.
- Dem russischen Botschafter sei mitgeteilt worden, dass die Äusserungen inakzeptabel seien und diese Art der Einschüchterung von Medienschaffenden nicht toleriert werde.
Das EDA habe daran erinnert, dass die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit durch die Bundesverfassung garantiert werden. Medienschaffende müssten ihre für eine funktionierende Demokratie essenzielle Arbeit ohne Einschüchterung und Angst ausüben können.
Bericht über zivilen Widerstand in besetzten Gebieten
Hintergrund ist eine Mitteilung der russischen Botschaft in der Schweiz zu einem Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ). Darin wird der Autor, Ivo Mijnssen, namentlich genannt und auf die strafrechtlichen Bestimmungen einschliesslich des Strafmasses hingewiesen, die auf seine Äusserungen in Russland angewendet werden könnten. Demnach würde dem Journalisten eine Geldstrafe, Zwangsarbeit oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.
Die russische Botschaft reagierte via Twitter und wies die Vorwürfe zurück, dass sie Schweizer Journalisten bedrohen würde.
Der von der russischen Botschaft beanstandete Artikel thematisierte unter anderem den Widerstand in der Stadt Melitopol in der südostukrainischen Region Saporischja. «Zu den relativ friedlichen Guerilla-Aktionen gehört auch, dass Frauen aus der Stadt mit Abführmitteln gestrecktes Gebäck an russische Soldaten verteilten», heisst es etwa darin. In der Mitteilung der russischen Botschaft hiess es, das im Artikel gewählte Vokabular ziele darauf ab, den Terrorismus zu rechtfertigen. Zudem würde der Autor «lächerlichste Erfindungen und Gerüchte» übernehmen, wie etwa die Gebäck-Episode.