Das Fedpol greift durch: Es will sechs ehemalige Kaderleute von Postauto und der Post hinter Gitter sehen. Es hätte auch sanftere Gangarten wählen können: eine Busse oder gar einen Freispruch. Nun hat das Fedpol offenbar genügend Beweise zusammen, die aus seiner Sicht für Freiheitsstrafen sprechen.
Damit muss nun zwingend ein Gericht urteilen. Aus Sicht der Öffentlichkeit ist das verständlich: Im möglicherweise grössten Subventionsbetrug der Schweiz entscheiden nun Richterinnen und Richter.
Abgesehen davon verhindert das Fedpol damit den Eindruck eines Kampfs zwischen Departementen: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im EJPD muss so nicht gegen einen Betrieb urteilen, der in der Zuständigkeit des UVEK liegt.
Anklage ist erst eine Zwischenetappe
Mit der Anklage des Fedpol ist eine erste Zwischenetappe in der Aufarbeitung der Postauto-Affäre geschafft – rechtlich. Politisch ist ein Verdikt bereits gefallen: Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hatte schon die Aufsicht durch den Bund gerügt.
Scharfe Kritik setzte es dabei am UVEK der damaligen Verkehrsministerin Doris Leuthard ab, am Bundesamt für Verkehr (BAV), aber auch an der eidgenössischen Finanzkontrolle.
Juristisch gerät ein Teil unters Eis: Mutmasslich strafbare Handlungen vor 2014 seien verjährt, schreibt das Fedpol. Nicht zu verantworten braucht sich auch die oberste Spitze: Die ehemalige Post-Chefin Susanne Ruoff etwa steht nicht auf der Anklageliste.
Auch Bundesamt für Verkehr im Fokus
Dafür gerät nun das Bundesamt für Verkehr (BAV) wieder in den Fokus, dessen Direktor immer darauf hingewiesen hatte, sein Bundesamt habe die Schummeleien bei Postauto erst aufgedeckt:
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung – nicht nur gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Postauto, sondern auch gegen einen Mitarbeiter des BAV, wie die Bundesanwaltschaft heute bestätigt.