Ddie Staatspolitische Kommission des Nationalrats schlägt vor, dass für eingetragene Partnerschaften künftig die gleichen Einbürgerungsregeln gelten wie bei einer Ehe.
Zwar gilt für sie schon heute die verkürzte Dauer von fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und drei Jahren eingetragener Partnerschaft, gleich wie bei Ehepaaren. Mit der vorgeschlagenen Revision würde aber das ordentliche Einbürgerungsverfahren entfallen, bei dem auch die Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen getestet wird und bei dem Kanton und Gemeinde mitreden können.
Verfassungsänderung vorgeschlagen
Neu soll der Bund die Kompetenz erhalten, auch die Einbürgerung aufgrund einer eingetragenen Partnerschaft zu regeln.
In seinem Bericht begrüsst der Bundesrat diese Vorschläge. Wegen der nötigen Verfassungsänderung ist in jedem Fall eine Volksabstimmung nötig.