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Einbürgerung Bundesrat für erleichterte Einbürgerung eingetragener Partner

Gleichgeschlechtliche Partner in eingetragener Partnerschaft sollen bei der Einbürgerung nicht mehr diskriminiert werden. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, Verfassung und Gesetz entsprechend zu ändern. Das letzte Wort wird in der Frage das Volk haben.

Ddie Staatspolitische Kommission des Nationalrats schlägt vor, dass für eingetragene Partnerschaften künftig die gleichen Einbürgerungsregeln gelten wie bei einer Ehe.

Erleichtert vs. ordentlich

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Heute können sich nur die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern erleichtert einbürgern lassen. Ausländerinnen und Ausländer in eingetragener Partnerschaft hingegen müssen die aufwendigere ordentliche Einbürgerung durchlaufen, die an strengere Bedingungen geknüpft ist.

Zwar gilt für sie schon heute die verkürzte Dauer von fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und drei Jahren eingetragener Partnerschaft, gleich wie bei Ehepaaren. Mit der vorgeschlagenen Revision würde aber das ordentliche Einbürgerungsverfahren entfallen, bei dem auch die Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen getestet wird und bei dem Kanton und Gemeinde mitreden können.

Verfassungsänderung vorgeschlagen

Neu soll der Bund die Kompetenz erhalten, auch die Einbürgerung aufgrund einer eingetragenen Partnerschaft zu regeln.

In seinem Bericht begrüsst der Bundesrat diese Vorschläge. Wegen der nötigen Verfassungsänderung ist in jedem Fall eine Volksabstimmung nötig.

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