«Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt», erklärt der Bundesrat nach seiner ersten Sitzung im neuen Jahr. Beschlossen hat die Landesregierung, bei den geltenden Bestimmungen ab Samstag schweizweit keine Ausnahmen mehr zuzulassen. Der Bundesrat verordnete, dass Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben müssen.
Damit ist es den Kantonen nicht mehr möglich, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Der Bundesrat will so einen möglichen Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Faktisch machte zuletzt allerdings kein Kanton mehr Gebrauch von der Ausnahmemöglichkeit.
Konsultation mit den Kantonen
Gleichzeitig legt der Bundesrat den Kantonen eine Reihe von möglichen Massnahmen und Verschärfungen zur Konsultation vor:
Verlängerung geltender Massnahmen: Der Bundesrat schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden.
Drastische Verschärfungen möglich: Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben. Diese betreffen die Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz.
Schulen bleiben Sache der Kantone: Schulschliessungen auf nationaler Ebene zieht der Bundesrat derzeit nicht in Betracht. Laut der Landesregierung sollen sich die Kantone überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.