Worum geht es? Das elektronische Zivilstandsregister und das Grundbuch werden modernisiert und sollen verknüpft werden. Umstritten ist der Punkt, ob die AHV-Nummer neu auch als zentrales Identifikationsmerkmal im Grundbuch verwendet werden soll.
Was hat der Nationalrat entschieden? Im Differenzbereinigungsverfahren hat der Rat entschieden, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. Die AHV-Nummer soll demnach auch als Identifikationsnummer im Grundbuch verwendet werden.
Was ist das Grundbuch? Im Grundbuch ist festgehalten, wem ein Grundstück gehört und wie es belastet ist. Grundbücher werden in der Schweiz grundsätzlich kantonal verwaltet.
Wie wird die AHV-Nummer zurzeit verwendet? Die AHV-Versichertennummern sind dezentral in den Systemen der Kantone gespeichert. Im Bereich des Grundbuches gibt es ungefähr 200 Anwendungen. Falls jemand das System knacken wollte, würden ihm zwar die AHV-Nummer und die Personendaten in die Hände fallen. Aber um an mehr Informationen heranzukommen, müsste er erst 200 dezentrale Systeme hacken, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Debatte. Gäbe es aber eine einzige nationale Datenbank – wie beim Vorschlag des Ständerates – würde dies einem Hacker viel Zeit ersparen. Die Datensicherheit wäre gefährdeter. Doch:
Bei IT-Systemen gibt es kein Nullrisiko
Wie geht es weiter? Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Dieser hatte den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt und selbst einen Vorschlag erarbeitet, wie das Problem mit dem Datenschutz zu entschärfen sei. Der Ständerat möchte eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen, einen so genannten sektoriellen Personenindikator.
Was sagen die Kantone? Den Kantonen ist die Verwendung der AHV-Nummer lieber als die Einführung eines seriellen Indikators. Sie sehen darin auch die kostengünstigere Variante. Dies ergab sich aus einer Konsultation. Die Kantone sind gegen eine sektorielle Lösung, weil es dafür als technische Voraussetzung eine nationale, zentrale Datenbank brauchen würde. Diese müsste erst noch aufgebaut werden.
Was sind die Bedenken? «Eine Verknüpfung der verschiedenen Register bringt ein enormes Missbrauchspotenzial und erleichtert den Identitätsklau immens», sagte Hans Egloff SVP/ZH in der Debatte. Sowohl der eidgenössische Datenschutzbeauftragte als auch sämtliche kantonalen Datenschutzbeauftragten sähen dies so, sagt Egloff.
Was sagt die Wissenschaft dazu? Eine Studie von David Basin, Professor für Informatiksicherheit an der ETH Zürich, unterstreicht diese Meinung. Sie hält fest, dass bereits jetzt in über 14’000 administrativen und organisatorischen Registern persönliche und sensible Daten gespeichert und mit der AHV-Nummer indexiert sind. Die Zusammenführung der Datenlisten ermöglicht es Angreifern, umfangreiche Informationsprofile der betroffenen Personen zu erstellen, so die Studie.
Gibt es einen Zusammenhang zur E-ID, zur elektronischen Identitätskarte? Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte in der Debatte, dass noch nicht feststehe, ob bei der E-ID mit einem seriellen Identifikator oder mit der AHV-Nummer operiert werde. Doch dort stelle sich dieselbe Frage.