- Deutschland führt für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer eine sogenannte Bagatellgrenze von 50 Euro ein.
- Nicht-EU-Bürger können damit künftig die Mehrwertsteuer erst zurückfordern, wenn ihr Einkauf diese Marke erreicht.
- Die Neuregelung gilt ab 2020 und soll insbesondere die Zölle und den Verkehr an der Grenze zur Schweiz entlasten.
Die vom Kabinett in Berlin beschlossene Regelung zielt besonders auf Schweizer Einkaufstouristen. In der Regierungsvorlage heisst es, in Deutschland sei es insbesondere im Grenzgebiet zur Schweiz wegen des Preisgefälles in den vergangenen zehn Jahren zu steigenden Abfertigungszahlen gekommen.
Wenn Nicht-EU-Bürger in Deutschland einkaufen, bekommen sie die Mehrwertsteuer zurück. Dafür erhalten sie in den Geschäften einen Ausfuhrkassenzettel, den sie wiederum beim Zoll vorlegen müssen.
Das sorgt in den Städten der Grenzregion zur Schweiz und vor den Grenzübergängen regelmässig für Staus und lange Schlangen. Mit der Einführung der Wertgrenze sollen künftig die Ausfuhrkassenzettel mit darunterliegenden Wert von 50 Euro entfallen.