Der einzige Blitzer: Im Aargau gibt es einen einzigen fixen Blitzer. Seit 2020 steht an der Gstühl-Kreuzung in Baden eine Anlage, die Tempo- und Rotlichtsünder registriert. Schon vor der Inbetriebnahme sorgte sie für Widerstand. Die Stadt gewann allerdings einen Rechtsstreit und durfte die Anlage installieren – gegen den Willen des Regierungsrats. Ein Vorstoss aus dem Kantonsparlament für ein kantonales Verbot von fest installierten Blitzern scheiterte. Das würde gegen Bundesrecht verstossen, so die Erklärung der Regierung. Auf den Vorschlag einer kantonalen Bewilligungspflicht ging das Parlament danach nicht ein.
Die Initiative: Eine Bewilligung wird nun aber wieder zum Thema. Die Jungfreisinnigen haben die Initiative «Blitzerabzocke stoppen!» eingereicht. Sie verlangt, dass stationäre Radar- und Rotlichtüberwachungsanlagen nur mit Bewilligung möglich sind – auch bestehende. Bewilligen dürfte die Regierung nur, wenn am Standort «ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht», das nicht anders gelöst werden kann. Und dies für längstens drei Jahre. Zudem soll der Einsatz von mobilen Anlagen auf 72 Stunden begrenzt werden. Fixe Blitzer würden meistens nicht mehr Sicherheit bringen, sondern lediglich mit Bussen die Staatskasse füllen, so die Begründung.
Das Ja der Regierung: Die Aargauer Regierung teilt nun mit, dass die Initiative zustande gekommen ist. Und: Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen. Dies überrascht nicht. Eine Bewilligungspflicht für feste Blitzer sei bereits im neuen Polizeigesetz vorgesehen gewesen, so die Regierung. Das Kantonsparlament hatte diese Bestimmung aber aus dem Gesetz gestrichen. Der Regierungsrat hofft also darauf, dass die Stimmbevölkerung das Gesetz wieder in seinem Sinn ändert.
Zufriedene Initianten: Man sei erfreut über die Zustimmung der Regierung, schreiben die Aargauer Jungfreisinnigen. Sie anerkenne damit ausdrücklich ein «berechtigtes Anliegen». Und: Man erwarte jetzt auch vom Kantonsparlament ein klares Zeichen. Die Initiative wird als Nächstes dort beraten. Die Volksabstimmung ist für März 2026 geplant.