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Elternzeit auf Bundesebene Trotz Ständerats-Nein ist die Elternzeit einen Schritt weiter

Im Ständerat sind Elternzeit-Vorstösse abgelehnt worden. Dennoch geht etwas auf Bundesebene. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen hat Bundeshausredaktor Andreas Stüdli.

Andreas Stüdli

Bundeshausredaktor

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Andreas Stüdli gehört seit August 2024 der Bundeshaus-Redaktion von Radio SRF an. Zuvor hatte er für Radio SRF von Juni 2018 bis Juli 2024 aus der Westschweiz und über das Bundesgericht berichtet. Zuvor war Andreas Stüdli für die Nachrichtenagentur SDA tätig gewesen, zuerst in Aarau für die Region Aargau Solothurn, dann in Lausanne für die Westschweiz. Seine Laufbahn begann er bei Radio 32 in Solothurn.

Was hat der Ständerat entschieden?

Der Ständerat hat am Donnerstag zwei praktisch gleichlautende Standesinitiativen aus den Kantonen Wallis und Tessin abgelehnt. Beide hatten eine Elternzeit von mindestens 20 Wochen verlangt. Mit der Ablehnung folgte der Rat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Eine Mehrheit von 7 zu 5 Stimmen in der Kommission erachtete die in den Standesinitiativen formulierten Bedingungen als zu «streng und verbindlich».

Bedeutet der Ständeratsentscheid ein Nein zur Elternzeit?

Nicht nur. Denn die vorberatende Kommission hatte zwei weitere Standesinitiativen der Kantone Genf und Jura angenommen. Die Genfer Initiative will es Kantonen erlauben, eine Elternzeit einzuführen. Jene des Kantons Jura verlangt eine Lösung auf Bundesebene. Die beiden Standesinitiativen wurden in der SGK überraschend deutlich mit 10:2 Stimmen angenommen.

Mann hebt Baby in hellem Wohnzimmer, Frau lächelnd auf Sofa.
Legende: In der Schweiz gilt derzeit der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub. Für den anderen Elternteil gibt es zwei Wochen. KEYSTONE/Gaetan Bally

Die Kantone haben gleich vier Standesinitiativen eingereicht – hinkt der Bund hinterher?

In den Kantonen tut sich deutlich mehr als auf Bundesebene. In Genf hat die Stimmbevölkerung bereits eine Elternzeit von mindestens 6 Wochen über den Mutterschaftsurlaub hinaus angenommen. Dieser konnte aber nicht eingeführt werden, weil die neue Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar ist. Zu diesem Schluss kam der Bundesrat. Auch im Kanton Bern wurde über einen Elternurlaub abgestimmt. Die Berner Stimmbevölkerung versenkte die Vorlage aber deutlich. Auch im internationalen Vergleich hinkt die Schweiz hinterher. Unter den Mitgliedsstaaten der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit OECD gilt im Durchschnitt eine Elternzeit von 52 Wochen. In der Schweiz gilt der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub. Für den anderen Elternteil gibt es zwei Wochen.

Gibt es auch auf Bundesebene eine Abstimmung zur Elternzeit?

Bis jetzt ist keine angesetzt. Es könnte aber dereinst dazu kommen. Alliance F, der Bund der Schweizer Frauenorganisationen, lanciert in einem Monat die Volksinitiative für eine Familienzeit. Zusammen mit den Grünen, der GLP, den Mitte Frauen und der Gewerkschaft Travail.Suisse. Diese sieht je 18 Wochen Elternzeit für beide Elternteile vor. Auch das wird National- und Ständerat unter Druck setzen, bei der Elternzeit voranzumachen. Weil der Prozess noch ganz am Anfang steht, dürften bis zu einer Abstimmung über die Initiative aber noch Jahre vergehen.

Rendez-vous, 5.3.2025, 12:30 Uhr ; 

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