- Ab September werden in der Schweiz keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt.
- Die Swiss-Covid-App wird zudem definitiv eingestellt. Das teilte der Bundesrat mit.
Nachdem die EU bereits Ende Juni entschieden hatte, die rechtlichen Grundlagen zum digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union (EU DCC) nicht zu verlängern, folgt nun auch die Schweiz. Den Grundsatzentscheid zur Einstellung des Systems zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten fällte der Bundesrat bereits Mitte Mai unter dem Vorbehalt, dass die EU-Verordnung nicht verlängert werde.
Zertifikate können weiterhin verwendet werden
Angesichts der stabilen epidemiologischen Lage entfalle der Bedarf nach Covid-Zertifikaten, argumentierte der Bundesrat. Aktuell verlangten auch nur noch vereinzelte Länder weiterhin den Nachweis von Impfung, Test oder Genesung. Die Reisefreiheit sei somit auch ohne Zertifikat gegeben.
Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «Covid Certificate»-App seien lokal gespeichert, und der QR-Code könne auch nach Einstellung des Zertifikatssystems noch angezeigt und geprüft werden. Die Zertifikate können demnach in der App oder in einer anderen Form – ausgedruckt, im elektronischen Patientendossier (EPD), als PDF-Dokument oder Screenshot – bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit (zwei Jahre nach Ausstellung) weiterhin für den Reiseverkehr verwendet werden. In der Regel würden auch alternative Nachweise akzeptiert.
Swiss-Covid-App definitiv eingestellt
Das gelbe Impfbüchlein der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sei etwa weiterhin ein international anerkanntes Dokument zum Nachweis von Impfungen. Eingestellt werde auch die Swiss-Covid-App. Sie wurde entwickelt, um die Kontaktverfolgung der Kantone während der Covid-19-Pandemie zu ergänzen und damit die Kantone zu entlasten.
Der Betrieb wurde bereits im Frühjahr 2022 vorläufig sistiert; per 1. September 2023 wird nun auch die Infrastruktur definitiv zurückgebaut, wie der Bundesrat mitteilte. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe, welche vorsieht, das System abzuschalten, wenn es zur Bewältigung der Pandemie nicht mehr erforderlich ist.