Das Wichtigste in Kürze:
- Am letzten Sessionstag standen in beiden Kammern die Schlussabstimmungen an.
- Als erstes bestätigte wie erwartet der Ständerat die Annahme der Rentenreform.
- Auch der Nationalrat stimmte der Vorlage zu. Es war nur noch ein einfaches Mehr nötig.
- Die Volksabstimmung ist auf den 24. September dieses Jahres angesetzt.
- Bundesrat Alain Berset sagte, dass das Ziel, die Renten zu sichern, erreicht sei.
Alain Berset rief die Absichten des Bundesrats zu Beginn in Erinnerung: Die Altersvorsorge sollte an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst und ausreichend finanziert werden. Weiter sollte das Rentenalter von Frauen und Männern angeglichen, der flexible Altersrücktritt erleichtert und die Situation von Teilzeitarbeitenden verbessert werden – alles bei gleichbleibendem Rentenniveau.
Das primäre Ziel sei es aber gewesen, die Renten zu sichern. «Heute können wir sagen: Dieses Ziel ist erreicht», sagte der Bundesrat vor den Medien. Nun beginne eine neue Phase.
«Jetzt müssen sich alle die Zeit nehmen, die Vorlage als Ganzes zu analysieren», sagte Berset. Seiner Meinung nach hat das Parlament gute Voraussetzungen geschaffen, um der Bevölkerung die Wichtigkeit der Reform und die Vorlage erklären zu können.
Punktlandung in Nationalrat
Eine Punktlandung hatte die Rentenreform «Altersvorsorge 2020» gestern im Nationalrat hingelegt: Der Antrag der Einigungskonferenz erhielt 101 Stimmen – gerade genug, um das qualifizierte Mehr, das wegen der Ausgabenbremse nötig war, zu erreichen. Am letzten Sessionstag war es an den Räten, den letzten Schritt zu machen und der Vorlage auch noch in der Schlussabstimmung zuzustimmen.
Im Nationalrat musste die Vorlage, anders als in der Debatte am Donnerstag, heute nur eine einfache Mehrheit erzielen. Das gelang: Dem Bundesgesetz stimmte er mit 100 zu 93 Stimmen zu. Der Mehrwertsteuererhöhung mit 101 zu 92 Stimmen – bei jeweils bei 4 Enthaltungen.
Die Gefahr eines Absturzes auf der Zielgeraden war klein. Doch kommt es alle paar Jahre vor, dass eine Vorlage in der Schlussabstimmung bachab geschickt wird. So ereilte zum Beispiel die Neuauflage der 11. AHV-Revision dieses Schicksal: Sie wurde am 1. Oktober 2010 am Ende der Session vom Parlament versenkt.
Widerstand von FDP und SVP programmiert
Der nächste Schritt ist die Volksabstimmung. Diese ist auf Ende September angesetzt. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, weil für eine Mehrwertsteuererhöhung die Verfassung angepasst werden muss. Da die Räte die Verfassungs- und die Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang für das gesamte Reformpaket. Eine Unterschriftensammlung erübrigt sich also.
Noch haben die zuständigen Gremien nicht entschieden, doch SVP, FDP und Wirtschaftsverbände dürften die Vorlage aktiv bekämpfen. Der Auftritt von Sozialminister Alain Berset machte deutlich, dass die Reform noch nicht im Trockenen ist. Auch einzelne Gewerkschaftssektionen sind dagegen.
Das ändert sich bei einem Ja an der Urne
Nimmt das Volk die Vorlage an, müssten Frauen ab dem 1. Januar 2018 drei Monate länger arbeiten bis zur Pensionierung als bisher. Das Rentenalter für die Frauen würde dann in Dreimonats-Schritten von 64 auf 65 Jahre ansteigen.
Auch ab dem 1. Januar 2018 würden 0,6 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer in die AHV fliessen. Die 70 Franken AHV-Erhöhung für Neurentner gäbe es ab 2019 zum ersten Mal. Bei den Pensionskassen sinken mit dem tieferen Umwandlungssatz die Renten. Jedoch erst für Versicherte, die in 20 Jahren in den Ruhestand gehen.