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Energiewende Energiewende: AKW-Betreiber müssen mehr Reserven bilden

Der Nationalrat will verhindern, dass die Steuerzahler für die Stilllegung von AKW aufkommen müssen. Er verlangt, dass die Betreiber der Kraftwerke die dafür nötigen Mittel nach 40 Betriebsjahren in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds eingezahlt haben.

Für Beznau I und II und Mühleberg sollen die Beiträge bis 2015 vollständig eingegangen sein. Der Nationalrat stimmte einer Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH)  mit 112 zu 63 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.

Bei vielen Anlagen sei der Stand der Einzahlungen in den Stilllegungsfonds noch sehr tief. Bei Leibstadt beispielsweise betrage er nur 19 Prozent der geschätzten Kosten, sagte Noser. «Wir müssen dafür sorgen, dass die Konsumenten heute den Fonds auffüllen und nicht morgen die Steuerzahler.»

Ungedeckte Kosten

Bundesrätin Doris Leuthard erinnerte daran, dass die Stilllegungs-, die Nachbetriebs- und die Entsorgungskosten periodisch von einer Kommission festgelegt würden. Daraus ergäben sich die Beiträge in den Fonds.

Der Entsorgungsfonds enthielt Ende 2011 gut 2,8 Milliarden Franken. Schliesslich soll er 9,2 Milliarden Franken enthalten. Im Stilllegungsfonds müssen bis zur Ausserbetriebnahme 4,163 Milliarden Franken liegen. Per Ende 2011 lag der Fondsbestand bei 1,337 Milliarden Franken. Die Fonds-Kommissionen haben letztmals Ende 2012 die Beiträge für die AKW-Betreiber erhöht.

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