Tag der Entscheidung für Mühleberg: Das Bundesgericht in Lausanne beurteilt einen Rekurs der Mühleberg-Betreiberin BKW und des Energiedepartements (Uvek).
Vor einem Jahr hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in die Causa Mühleberg eingeschaltet und geurteilt: Die bisher unbefristete Betriebsbewilligung für den Meiler wird befristet – auf Ende Juni 2013. Die Richter in St. Gallen forderten zudem ein umfassendes Konzept. Die BKW musste Massnahmen aufzeigen, wie sie den langfristigen Betrieb des Meilers sicherheitstechnisch bewältigen will.
BKW und Uvek reichten Rekurs ein. Sie argumentierten: Das AKW werde durch das Eidgenössische Nuklearinspektorats (Ensi) ausreichend beaufsichtigt.
Mühleberg – umstritten seit Probephase
Der Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts ist wegen des hängigen Rekurses nicht rechtskräftig. Das hin und her reiht sich in die vielen Kontroversen in der Geschichte des AKW ein. Der Streit um den Meiler ist so alt wie das AKW selbst.
Die Probleme begannen schon während des Probebetriebs 1971 – eineinhalb Jahre bevor erstmals Strom produziert wurde (November 1972). Mit Blick auf die Mühleberg-Chronologie sprechen Kritiker zuweilen auch von Pleiten, Pech und Pannen.
So schnell gehen Lichter nicht aus
Doch die AKW-Betreiberin hat sich gegen diesen Widerstand stets durchsetzen können. Auch heute ist für die BKW klar: Mühleberg wird nicht sofort abgeschaltet – unabhängig vom Entscheid des höchsten Gerichts.
Wird das Urteil aus St. Gallen aber bestätigt, muss das Ensi entscheiden, ob das Instandsetzungskonzept – der Fahrplan für die kommenden Jahre – für Mühleberg ausreicht. Wenn nicht, gehen Ende Juni 2013 die Lichter in Mühleberg wohl definitiv aus.