- Die Spital-Verantwortlichen im Kanton Luzern rechnen schon bald mit Engpässen auf den Intensivstationen.
- Wegen der Omikron-Variante könnte Personal ausfallen und gleichzeitig mehr Erkrankte eine Behandlung brauchen.
- Die Luzerner Spitäler bereiten sich nun auf «schwierige Triage-Entscheide» vor, wie sie heute Morgen vor den Medien mitteilten.
Wer hat Vorrang, wenn es auf der Intensivstation keine Plätze mehr gibt? Der Kanton Luzern hat heute als erste Region der Schweiz präzisiert, wie Triage-Entscheide gefällt würden. Noch sei es zwar nicht so weit, aber die Lage auf den Intensivstationen spitze sich zu und Verlegungen seien kaum mehr möglich.
«Bereits im Januar» könne es deshalb zu einzelnen Triage-Fällen kommen, sagten die Verantwortlichen an einer Medienkonferenz. Der Grund für diese Annahme ist die aktuell rasante Ausbreitung der Omikron-Variante. Obwohl es Anzeichen dafür gebe, dass es bei Omikron seltener zu schweren Verläufen komme, «könnte die schiere Menge an gleichzeitig erkrankten Personen die Spitäler über die Belastungsgrenze hinaus bringen», betonte etwa Martin Nufer, Direktor der Luzerner Hirslanden Klinik St. Anna.
Ausfälle beim Personal würde Lage erschweren
Es geht aber nicht nur um die mögliche weitere Zunahme an Patientinnen und Patienten. Sorgen bereitet den Spitälern auch, dass wegen einer Omikron-Welle viele Mitarbeitende gleichzeitig ausfallen könnten.
Man müsse davon ausgehen, dass es «zu Engpässen in der dringlichen Behandlung von schwerkranken Nicht-Covid-Patientinnen und -Patienten» kommen werde, sagt Christoph Henzen. Der Leiter Pandemiestab des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) nennt als Beispiele Herz-, Tumor- oder neurochirurgische Eingriffe, die zwingend eine Behandlung auf der Intensivstation nach sich ziehen.
«Geimpft oder ungeimpft» ist kein Kriterium
Wie aber entscheiden die Verantwortlichen, wenn es tatsächlich zu Triagen kommen wird? Man richte sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, führt der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung aus. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, woran jemand leidet - also ob es sich um Patientinnen oder Patienten mit Covid oder anderer Erkrankung handelt. Auch dürfe nicht danach entschieden werden, ob jemand geimpft ist oder nicht.
«Entscheidend ist die kurzfristige medizinische Prognose sowie die zu erwartende Behandlungsdauer», präzisiert Andreas Fischer, Co-Leiter des Ethikforums des Luzerner Kantonsspitals. Aber auch wenn man diese Kriterien sorgsam abwäge: «Es handelt sich im Einzelfall immer um sehr schwierige Entscheidungen für die Patientinnen, Patienten, ihre Angehörigen und auch für das medizinische und pflegerische Personal.»