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Löhne ausgebeuteter Arbeiter fallen nicht unter Opferhilfegesetz
Aus Rendez-vous vom 08.11.2023. Bild: KEYSTONE/Jean-Christophe Bott
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Entschädigungsfrage für Opfer Opferhilfe sieht keine Lohnzahlung bei Menschenhandel vor

Opfer von Menschenhandel erhalten in der Schweiz eine Genugtuungszahlung. Doch der entgangene Lohn wird nicht entschädigt. Das stösst auf Kritik.

Ein Ukrainer wurde 2016 von einem litauischen Menschenhändler in die Schweiz geholt. Unter prekären Bedingungen arbeitete er zwei Monate illegal für einen Stundenlohn von 2.50 Euro auf einer Waadtländer Baustelle.

Der Menschenhändler besass mehrere Baufirmen in der Schweiz und beutete Männer aus der Ukraine sowie aus Polen, Litauen und Lettland aus.

Die Sache flog auf, der Menschenhändler wurde zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem sollte er dem Ukrainer den entgangenen Lohn zahlen sowie eine Genugtuung.

Weil vom Täter nichts zu holen war, wandte sich der Ukrainer an die Waadtländer Opferhilfe. Diese bezahlte ihm eine Genugtuung von 4000 Franken, nicht aber den entgangenen Lohn. Dagegen wehrte sich der Ukrainer.

Gesetzesgrundlage für Lohnentschädigung fehlt

In einem Leitentscheid hat das Bundesgericht jetzt festgehalten, dass die Opferhilfe keine entgangenen Löhne zahle. Im Gesetz stehe klar, dass die Opferhilfe nicht für Sachschaden aufkomme.

Die Opferhilfe sei eine Geste der Solidarität und keine Haftpflicht. Das bedeutet: Opfer von Menschenhandel müssen den entgangenen Lohn abschreiben, wenn der Täter nicht zahlen kann.

Fast unmöglich, den Lohn von den Tätern zu bekommen, ist es bei Zwangsprostitution. Dass die Opfer leer ausgehen, ist für Nora Riss von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration unbefriedigend. Die Fachstelle werde sich aber dafür einsetzen, dass diese Lücke geschlossen werde – der Staat solle also einspringen, wenn der Täter nicht bezahlt.

Europarat könnte Druck machen

Ganz vom Tisch ist die Frage der entgangenen Löhne mit dem Urteil des Bundesgerichts in der Tat nicht: Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel wird voraussichtlich im Dezember einen Bericht zur Schweiz publizieren.

Das Bundesgericht selbst rechnet damit, dass eine der Empfehlungen an die Schweiz die entgangenen Löhne betrifft. In diesem Fall wäre laut Bundesgericht der Gesetzgeber gefragt.

Eine Gesetzesänderung fordert auch Marie Saulnier Bloch von der Gewerkschaft Unia. Sie begrüsst deshalb diesen Hinweis des Bundesgerichts im Urteil. «Das Bundesgericht ruft explizit zu Klärungen auf. Das ist ein positives Signal.» Eine Insolvenz des Täters dürfe nicht allein zulasten der Opfer gehen, die Schweiz müsse handeln und zum Beispiel einen Entschädigungsfonds einrichten.

Die Gewerkschafterin hofft deshalb, dass der Ukrainer seinen Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen wird.

Rendez-vous, 8.11.2023, 12:30 Uhr

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