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Entscheid des Bundesgerichts Franz A. Zölch muss ins Gefängnis

Ein Gericht hatte den Juristen bereits 2021 verurteilt. Nach Jahren der Verzögerung muss er die Haft nun antreten.

In den 1990er-Jahren war Franz A. Zölch ein erfolgreicher Mann: Brigadier, Starjurist, Präsident der Eishockey-Liga und Ehemann einer Berner Regierungsrätin. Doch 2022 wurde er rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt, weil er sich über Jahre von Bekannten und Freunden Zehntausende von Franken geliehen und diese nie zurückgezahlt hatte.

Der Betrugsfall Franz A. Zölch steht nicht nur für den tiefen Fall einer Regionalprominenz, sondern auch dafür, wie man sich mit einer cleveren Verzögerungstaktik vor dem Gefängnis drücken kann. Indem er bis vor das höchste Gericht ging, konnte er den Gefängnisaufenthalt lange hinauszögern. Doch jetzt ist Schluss mit lustig. Das Bundesgericht weist Zölchs Beschwerde ab.

Mann blickt mit Lächeln im Gesicht in Kamera
Legende: Franz A. Zölch in einer Aufnahme aus dem Jahr 2006 Keystone

Seit über zwei Jahren steht fest, dass Franz A. Zölch ins Gefängnis muss. Wegen serienmässigen Betrugs wurde er zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch Zölch wollte nicht ins Gefängnis. Lieber wohnt er weiterhin in seinem Zuhause mit Blick auf den Thunersee.

Zölch schöpfte alle Instanzen aus

Vor Gericht machte er geltend, wegen einer Nierentransplantation sei es für ihn im Gefängnis lebensgefährlich, zu gross sei die Infektionsgefahr. Diese könne zu einer Abstossung des Organs führen.

Entscheid des Bundesgerichts

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In einem am Freitag veröffentlichten Urteil stützt das Bundesgericht den Entscheid des Berner Obergerichts vom vergangenen Februar. Seit der im Dezember 2022 durchgeführten Nierentransplantation sei der Verurteilte nicht mehr auf die Dialyse angewiesen und sein Gesundheitszustand habe sich stabilisiert. (SDA)

Für die Opfer war es unverständlich, dass Zölch sein Haftstrafe bislang nicht antreten musste. So sagte ein Sprecher der Geschädigten vor einigen Monaten gegenüber SRF: «Ich glaube, es gibt sehr viele Leute im Kanton Bern, die die Nase voll haben, dass Zölch immer noch nicht im Gefängnis ist. Ich denke, es geht um die Glaubwürdigkeit der Justiz.»

Zölch schöpfte alle Instanzen aus und konnte so den Haftantritt zwei Jahre hinauszögern. Doch jetzt sagt das Bundesgericht: Die blosse Möglichkeit, dass der Strafvollzug das Leben einer verurteilten Person gefährde, genüge nicht für einen Strafaufschub auf unbestimmte Zeit.

Aufgrund der Schwere der Delikte bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an der Vollstreckung des Urteils. Auch im Gefängnis könne eine medizinische Versorgung organisiert werden, mitsamt Infektionsschutzmassnahmen.

Das heisst: Franz A. Zölch muss ins Gefängnis.

Rendez-Vous, 14.06.20, 24, 12:30 Uhr

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