- Die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten sollen gekürzt werden.
- Nach Angaben des Bundes haben diese Drittstaatenangehörigen ein deutlich höheres Risiko, Sozialhilfe zu beziehen.
- Konkret will der Bundesrat etwa den Unterstützungs-Ansatz bei der Sozialhilfe für sie kürzen – und zwar während der ersten drei Jahre nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
Da der Bundesrat die Sozialhilfequote unter Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU und der Europäische Freihandelsassoziation (Efta) senken will, hat er zwei Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem soll ein tieferer Unterstützungsansatz für Drittstaatenangehörige in den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung eingeführt werden. Ausserdem sollen die Anreize für Betroffene erhöht werden, eine Ausbildung zu machen. Dies teilte die Landesregierung am Mittwoch anlässlich ihrer Sitzung mit.
Ausbildung soll in Härtefallregelung aufgenommen werden
Wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, kann schon heute im Rahmen der Härtefallregelung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde dasselbe in Zukunft für Menschen gelten, die erfolgreich eine Ausbildung machen.
Die Landesregierung möchte zudem die Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen: Neu würde demnach beispielsweise bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung auch berücksichtigt, inwieweit jemand die Integration seiner Kinder, der Ehefrau oder des Ehemanns fördert.
An der bisherigen Regelung festhalten will der Bundesrat beim Entzug von Niederlassungsbewilligungen. Ursprünglich stand auch zur Debatte, die Hürden dafür zu senken.
Anstieg der Sozialhilfekosten
Ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerats ist der Ursprung der Vorlage. Schon Mitte Januar 2020 hatte der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen, für die keine Gesetzesänderung notwendig ist. Dabei ging es vor allem um den Integrationsfluss. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. März.
Grund dafür ist der Anstieg der Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden. Zwischen 2010 und 2019 nahmen die Ausgaben nach Angaben des Bundes um knapp 900 Millionen Franken auf 2.8 Milliarden Franken zu.