- Der Bundesrat hat sich überlegt, wie der geplante humanitäre Kredit Naher Osten von 56 Millionen Franken verwendet werden soll.
- Er weist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) an, diesbezüglich die Aussenpolitischen Kommissionen zu konsultieren.
- Über die Auszahlung des Schweizer Beitrags an die UNRWA wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die Landesregierung hat einen Kredit von 56 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe im Nahen Osten zur Konsultation an die Aussenpolitischen Kommissionen weitergeleitet. Über den Schweizer Beitrag an das UNO-Palästinenserhilfswerk UNWRA entscheidet er später. Mit der Weiterleitung an die Kommissionen folgt die Landesregierung einem Entscheid der eidgenössischen Räte vom Dezember.
Geld für Organisationen aus der Schweiz
Demnach erfolgen die Auszahlungen für die humanitäre Hilfe im Nahen Osten in Tranchen und nach Konsultation. Die erste Tranche von 56,2 Millionen legt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Kommissionen vor. Die Mittel sind für das besetzte palästinensische Gebiet, Israel, Irak, Jordanien, Libanon und Syrien vorgesehen.
Gedacht ist das Geld für Organisationen aus der Schweiz wie etwa das Schweizerische Rote Kreuz, Terre des Hommes oder Caritas. Hinzu kommen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), UNO-Organisationen sowie internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen (Save the Children und andere).
UNRWA-Entscheid wird später gefällt
Die Schweiz hat nach den schweren Vorwürfen gegen die unter Schweizer Leitung stehende UNRWA die Beiträge 2024 für die humanitäre Hilfe im Nahen Osten noch nicht überwiesen. Über die für die UNRWA vorgesehenen 20 Millionen Franken will der Bundesrat später entscheiden.
Den am Montag veröffentlichten externen Untersuchungsbericht über das Palästinenserhilfswerk nahm die Landesregierung zur Kenntnis. Sie will ihn im Detail studieren. Den Entscheid über die Auszahlung der Gelder will sie nach einer Gesamtbeurteilung fällen. Der unter Leitung der ehemaligen französischen Aussenministerin Catherine Colonna erstellte Untersuchungsbericht war zum Schluss gekommen, dass Israel für die behauptete Mitgliedschaft eines grossen Teils der UNRWA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in einer Terrororganisation wie der Hamas keine Beweise vorlegen konnte.
UNRWA muss neutraler werden
Gleichzeitig stellten die Experten Verbesserungsbedarf bei der Einhaltung der Neutralität der UNO-Organisation fest. Dafür habe die UNRWA eine Reihe «robuster» Massnahmen etabliert. Darunter fallen politische Äusserungen von Mitarbeitern, Schulbücher mit problematischen Inhalten und Drohungen der sehr politischen Gewerkschaften gegen die Leitung.
Der Bericht empfiehlt der Organisation unter dem Schweizer Direktor Philippe Lazzarini eine genauere Überprüfung aller Mitarbeiter, einen besseren Schutz der UNRWA-Einrichtungen vor missbräuchlicher militärischer Nutzung, eine Revision des gesamten Lehrmaterials an den von der Organisation betriebenen Schulen und weitere Massnahmen. Das UNO-Hilfswerk war im Januar in die Schlagzeilen geraten, weil Israel behauptete, dass zwölf Mitarbeiter in die verheerenden Terrorakte der Hamas vom 7. Oktober verwickelt gewesen seien und die Organisation als Ganzes von der Hamas unterwandert sei.