Ab dem 31. Mai gilt:
Private Treffen: Die Limiten für private Treffen erhöht der Bundesrat von zehn auf dreissig in Innenräumen und von 15 auf fünfzig draussen. Für diesen Bereich wurden in der Konsultation zunächst keine Änderungen vorgesehen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Restaurants: Innenräume dürfen am Montag wieder öffnen. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Auf Terrassen sind neu auch Sechsertische möglich. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr ist aufgehoben.
Publikumsveranstaltungen: Für Public Viewings, Konzerte oder Gottesdienste gilt neu in Innenräumen eine Obergrenze von 100 statt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen.
Homeoffice: Der Bundesrat wandelt die Homeoffice-Pflicht in eine -Empfehlung um – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.
Breitensport und Laienkultur: Neu dürfen maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam tätig sein. Publikum ist zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen.
Hochschulen: Die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen ist aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Anlässe ohne Publikum: Vereinsanlässe oder Führungen sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.
Quarantäne: Neu werden auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen.
Voraussetzung ist laut dem Bundesrat eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassenen Impfstoff. Die Ausnahmen gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.
Baden: Ab Montag ist der Besuch von Hallenbädern und Wellnesseinrichtungen wieder erlaubt.