Heute muss man Ja sagen zu einer Organentnahme im Falle des Hirntodes. Das heisst, eine sogenannte Willensäusserung einer Person gibt den Ausschlag. Ansonsten haben die nächsten Angehörigen das Sagen.
Künftig soll man Nein sagen müssen, wenn man keine Organe spenden will. Dies ist die Widerspruchslösung, wie sie schon in anderen Ländern üblich ist, und wie sie den Initianten des Volksbegehrens «Organspende fördern – Leben retten» vorschwebt. So sollen die Wartelisten für Empfänger kürzer werden.
Was, wenn weder ein Ja noch ein Nein vorliegt?
Die Initianten gehen davon aus, dass eine Person, die sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, grundsätzlich bereit ist, ihre Organe zu spenden. In ihrem Argumentarium steht zwar, die Angehörigen dürften eine Spende, falls eine klare Willensäusserung des Verstorbenen fehle, ablehnen. Doch im Initiativtext festgehalten ist diese Möglichkeit nicht.
Der Bundesrat möchte deshalb mit seiner erweiterten Widerspruchslösung, die er nun als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative in die Vernehmlassung gegeben hat, den Einbezug der Angehörigen ausdrücklich ins Transplantationsgesetz schreiben. Bloss: Der Unterschied zur bestehenden Situation ist klein. Denn schon heute kann man zum Beispiel mit einem Organspendeausweis seine Absicht bekunden, Organe spenden zu wollen.
In der Tat ist es keine Revolution, denn es werden in beiden Fällen die Angehörigen befragt.
Und schon heute werden, wenn ein solcher Ausweis fehlt, die Angehörigen befragt. Bundesrat Alain Berset gab in der Medienkonferenz denn auch unumwunden zu: «In der Tat ist es keine Revolution, denn es werden in beiden Fällen die Angehörigen befragt.» Er wolle mit dem indirekten Gegenentwurf zur Initiative aber eine vertiefte Diskussion zum Thema anstossen.