Die Covid-19-Verordnung soll nach dem Willen des Innenministers auf die Feiertage hin ergänzt werden. Gemäss dem Entwurf, der SRF News vorliegt, geht es dabei vor allem um besondere Regeln für die Skigebiete. Noch bis am Mittwoch haben die Kantone Zeit, auf die Vorschläge zu reagieren. Am Freitag wird der Bundesrat wohl definitiv über Einschränkungen für den Wintersport entscheiden.
Erläuterungen Covid-19-Verordnung Regeln Festtage und Skigebiete
Folgende Punkte gemäss den besonderen Regelungen für die Festtage und die Skigebiete sieht Bundesrat Berset vor:
Kantonale Bewilligung: Der Betrieb eines Skigebietes bedarf einer Bewilligung durch die kantonalen Behörden. Diese soll nur erteilt werden, wenn die epidemiologische Lage im Kanton dies erlaube. Das heisst gemäss Entwurf: genügend kantonale Kapazitäten für das Contact-Tracing, hinreichende Kapazitäten in Spitälern (insbesondere auch für Personen mit Sportverletzungen) und genügend Testkapazitäten in der Wintersportregion. Zusätzlich müssen die Skigebiet-Betreiber ein Schutzkonzept vorlegen. Die Kantone sollen die korrekte Umsetzung regelmässig prüfen.
Einlassbeschränkung ins Skigebiet: Der Bundesratsentwurf sieht zwei Varianten vor. Entweder: täglich dürfen höchstens zwei Drittel der Anzahl Gäste des bestbesuchten Tags der letzten Wintersportsaison eingelassen werden. Oder: täglich höchstens 80 Prozent des Durchschnitts der Weihnachtsfeiertage in den letzten fünf Jahren.
Kapazitätsbeschränkung im Skigebiet: Geschlossene Fahrzeuge wie Seilbahnkabinen, wo man steht, dürfen nur zu zwei Dritteln besetzt werden. Gondeln oder Fahrzeuge, die ausschliesslich Sitzplätze anbieten, unterliegen keiner zusätzlichen Kapazitätsbeschränkung.
Maskenpflicht: Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht, auch beim Anstehen. Explizit soll eine solche auch in belebten Fussgängerzonen von Wintersportorten gelten.
Genügend Abstand: Beim Anstehen vor Bahnen, bei Parkplätzen oder bei Restaurants im Skigebiet muss sichergestellt werden, dass der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Das Schutzkonzept muss auch durch Personal überwacht werden.
Kein Zutritt für symptomatische Personen: Der Einlass von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, ist zu verhindern. «Es sind hierzu geeignete Vorkehren zu treffen, namentlich die Pflicht zur Selbstdeklaration der Besucherinnen und Besucher sowie die Verweigerung des Transports von Personen mit offensichtlich erkennbaren Symptomen», sieht der Entwurf vor.
Restaurants in Skigebieten: Gäste dürfen nur eingelassen werden, wenn im Innenbereich ein Tisch frei ist. Betriebe an Skipisten müssen zum gleichen Zeitpunkt wie das Skigebiet schliessen.
Auch Wintersportorte brauchen Schutzkonzept: Nicht nur die Bahn- und Restaurantbetreiber brauchen ein Schutzkonzept, sondern auch die Gemeinden mit einem grossen Wintersportangebot. Denn es sollen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verhindert werden, so der Entwurf der Verordnungsänderung, der nun bei den Kantonen liegt.