- Nach dem Erdrutsch in Schwanden (GL) Ende August hat die Gemeinde Glarus Süd eine Gefahrenkarte erstellt, die nun Auswirkungen auf die Betroffenen hat.
- Bewohnerinnen und Bewohner aus dem roten Gefahrengebiet dürfen nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren.
- Die Umsetzung dieser Massnahme sei noch an rechtliche Vorgaben gebunden, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.
Ende August kam es im Gebiet Wagenrunse in Schwanden in der Gemeinde Glarus Süd zum Erdrutsch. Seither ist, vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner, die ihre Häuser verlassen mussten, nichts mehr so wie früher.
Jetzt, dreieinhalb Monate später, haben der Kanton und die Gemeinde eine ereignisbezogene Gefahrenkarte erstellt. Die Konsequenz: Personen, die im sogenannten Gefahrengebiet Rot ihre Häuser haben, dürfen nicht zurückkehren. 40 Menschen sind davon betroffen. Dort herrsche eine «unmittelbare Gefahr für Leib und Leben». Der Gemeinderat sei deshalb zum Handeln gezwungen, sagt Gemeindepräsident Hansruedi Forrer.
Abbruchverfügungen in der roten Zone
Konkret heisst das, dass Gebäude in diesem Gebiet abgebrochen werden müssen, teilt die Gemeinde Glarus Süd mit. In der roten Zone stehen etwa 70 Gebäude, neben Wohn- und Geschäftsgebäuden auch Garagen und kleinere Bauten. Die Verfügungen darüber werden bald verschickt. Betroffene haben eine Einsprachemöglichkeit. Noch im Dezember werden die betroffenen Personen zu Gesprächen eingeladen.
Die Bevölkerung von Schwanden wurde am Donnerstagabend über die Neuigkeiten informiert. Weitere noch evakuierte Personen, deren Häuser nicht in der neu ausgewiesenen roten Zone stehen – das sind rund 20 Menschen –, sollen im Laufe eines Jahres in ihre Häuser zurückkehren können.
Betroffene reagierten gefasst
«Wir haben gelernt, mit diesem Ereignis zu leben», sagt Gemeindepräsident Hansruedi Forrer zum «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. «Die Ungewissheit ist da, und die nagt an einem.» Bislang ist nur ein Drittel des Hanges abgerutscht, zwei Drittel potenzielle Rutschmasse sind noch oben. Die Gemeinde könne deshalb nur «so halb vorwärts schauen».
«Die Leute sind sehr betroffen. Einzelne haben es vermutlich auch schon gewusst. Wer ein Haus mitten in der roten Zone hat, konnte eins und eins zusammenzählen», so Hansruedi Forrer weiter. «Ich war aber überrascht, wie ruhig die Situation an der Bevölkerungsinformation war.»
Schaden im zweistelligen Millionenbereich
Bei der öffentlichen Gebäudeversicherung des Kantons Glarus «glarnerSach» tritt dank der Gefahrenkarte der Gemeinde Glarus Süd eine spezielle Regelung in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen, welche hier nun gegeben sind, können auch unbeschädigte oder nur teilweise beschädigte Gebäude als Totalschaden anerkannt werden.
Das heisst: Ungeachtet des momentanen Schadens können Gebäude als Totalschaden abgewickelt werden, sofern sie sich im roten Gefahrengebiet befinden. Der Grund: Sie müssen ohnehin abgebrochen werden. Die «glarnerSach» rechnet mit einer totalen Schadenssumme von 15 bis 25 Millionen Franken.