In der Stadt Luzern ist von hundert Wohnungen eine einzige frei, die sogenannte Leerwohnungsziffer beträgt 1.14 Prozent. Preisgünstige Bleiben sind besonders schwierig zu finden. Eine Situation, die dringend angegangen werden muss, sagte sich der Mieterinnen- und Mieterverband und wandte sich per Bevölkerungsantrag ans Stadtparlament.
Hoffnung auf schnelle Umsetzung
Und zwar verweist der Mieterverband auf ein Gesetz des Kantons Luzern, das die Gemeinden selber umsetzen können. In der Stadt Luzern kam es seit 25 Jahren nicht mehr zum Einsatz.
Das sogenannte Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum hat zum Ziel, dass keine Wohnungen und Häuser zu Gunsten anderer Bauten weichen müssen. Auch Sanierungen und Umbauten, die ausschliesslich zum Ziel haben, die Mieten zu erhöhen, sollen damit verhindert werden können. Und eben: Die Gemeinden können die entsprechenden Regeln bei Bedarf in Kraft setzen.
In der Stadt Luzern sei dieser Zeitpunkt jetzt gekommen, so der Mieterverband. Eine Mehrheit des Stadtparlaments sieht dies gleich und nahm den Antrag am Donnerstag an. Besonders die dominante Ratslinke zeigte Sympathien für die Idee. Der grosse Vorteil sei, dass es das Gesetz schon gibt, so Mario Stübi von der SP: «Theoretisch könnte es der Stadtrat bereits auf das neue Jahr in Kraft setzen.» Dadurch habe er eine sofortige Antwort auf das Verschwinden von günstigem Wohnraum.
Ein altes und bewährtes Gesetz?
Sobald das Gesetz aktiviert ist, dürfen Wohneigentümer ihre Wohnungen und Häuser nicht mehr eigenmächtig abreissen und umbauen. Sie brauchen dafür die explizite Bewilligung der Stadtregierung. Das Gesetz war in Luzern zuletzt von 1990 bis 1998 in Kraft gewesen – in diesen acht Jahren musste die Stadt rund 400 Baugesuche überprüfen.
Das bürgerliche Lager witterte bei dieser Zahl einen grossen Aufwand für die Verwaltung und gab sich skeptisch. Unter anderen forderte deshalb auch Stefan Sägesser von der GLP, zuerst zu überprüfen, was das Gesetz in den 90er-Jahren überhaupt bewirkt habe. «Diese Fakten haben wir nicht. Es wird viel behauptet», so Sägesser.
Ein Standpunkt, den im Übrigen auch die Stadtregierung vertritt. Sie verwies in ihrer Antwort auf den Bevölkerungsantrag des Mieterverbands auf einen Bericht zur Wohnraumpolitik, der 2024 fertig werden soll. Darin würden die «zu dieser Thematik vorhandenen statistischen Beobachtungen dargelegt und evaluiert».
Ball liegt beim Stadtrat
Die Mitte-Fraktion wollte nichts von solchen Abklärungen wissen und das Gesetz ganz vom Tisch wischen. Es könnte Investoren abschrecken, so Fraktionspräsident Roger Sonderegger, und dadurch den gegenteiligen Effekt haben. Die Baugesuche würden langsamer behandelt, was zu weniger neuen Wohnungen führe. «Das Problem wird nicht gelöst», so Sonderegger. Eine ähnliche Diskussion wird übrigens auch in der Stadt Basel geführt (siehe Box).
Schlussendlich vermochten die kritischen Voten der Bürgerlichen das Stadtparlament nicht zu überzeugen. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, dass sich die Stadtregierung an die Arbeit machen soll. Diese wird nun eine Vorlage ausarbeiten, um das Gesetz zum Erhalt von Wohnraum wieder einführen zu können. Ganz durch ist das Anliegen noch nicht, das Parlament wird das Geschäft nochmals beraten müssen.