Zwischen dem 22. Dezember und dem 22. Januar 2021 gelten in der Schweiz neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bleiben Take-away und Lieferdienste gestattet?
Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur noch Take-away-Angebote und Lieferdienste bleiben gestattet. Auch Restaurants dürfen Take-away anbieten. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 können entscheiden, ob Gastronomiebetriebe offen bleiben dürfen.
Bleiben Restaurants in Hotels geöffnet?
Ja. Für Hotelgäste bleiben die Restaurants offen. Auch Betriebskantinen und Schulkantinen in obligatorischen Schulen bleiben offen.
Sind Bäckereien am Sonntag geöffnet?
Ja. Bäckereien dürfen am Sonntag das ganze Sortiment anbieten, sofern sie zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés und Tearooms von Bäckereien bleiben geschlossen. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 und einer Inzidenz unter dem Schweizer Durchschnitt können entscheiden, dass die Cafés/Tearooms offen bleiben dürfen.
Sind Tankstellenshops am Sonntag geöffnet?
Nein. Tankstellen dürfen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar nur Treibstoff anbieten. Auch Geschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen (inkl. Lebensmittelgeschäfte) bleiben geschlossen.
Sind die Geschäfte in den Wintersportorten und Tourismusorten am Sonntag geöffnet?
In Wintersport- und Tourismusorten gelten die gleichen Regeln wie andernorts. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 und einer Inzidenz unter dem Schweizer Durchschnitt können entscheiden, dass die Geschäfte offen bleiben dürfen.
Was gilt für die Öffnungszeiten von Einkaufsläden oder Geschäften, die Dienstleistungen anbieten?
Einkaufsläden und Märkte im Freien, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind Apotheken und Bäckereien.
Das Gleiche gilt für Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung (z.B. Solarien, Waschboxen). Eine Ausnahme besteht für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung.
Wird es Ausnahmen für Festtage geben?
Es werden grundsätzlich keine Ausnahmen für die Festtage gewährt. Einzig in Kantonen, in denen die epidemiologische Lage besser ist als bestimmte Schwellenwerte es vorgeben, können Ausnahmen vorgesehen werden. Dies betrifft sowohl die Öffnung von Einrichtungen und Betrieben im Bereich Gastronomie, Kultur, Sport als auch die Öffnungszeiten solcher Betriebe.
Was gilt über Weihnachten und Neujahr in den Skigebieten der Schweiz?
Die Wintersportgebiete sollen in der Schweiz auch über die Feiertage geöffnet bleiben können, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt und die Kapazitäten der Gesundheitsversorgung ausreichend sind. Bedingung sind aber strenge Schutzkonzepte und national einheitliche Kapazitätsbegrenzungen in den geschlossenen Transportmitteln, die konsequent durchgesetzt werden müssen.
Kann man in den kommenden Wochen noch Sport treiben?
Freizeit- und Sportbetriebe inkl. Fitnesszentren und Sporteinrichtungen werden geschlossen. Alle Einzel- und Gruppentrainings in den entsprechenden Innenräumen sind untersagt. Einzelsportarten, die draussen ausgeführt werden (wie Joggen, Langlauf, Radfahren etc.) sowie Gruppentrainings bis maximal 5 Personen im freien Gelände bleiben gestattet (Sportarten mit Körperkontakt ausgenommen).
Sportanlagen können aber für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren offen sein (z.B. Kunsteisbahn, Skaterhalle); Erwachsene dürfen kleine Kinder in die Anlage begleiten, aber selber keinen Sport treiben. Trainingsaktivitäten im Leistungssport und Profispiele in Sporthallen ist erlaubt, Wettkämpfe finden nur unter Ausschluss von Zuschauern statt.
Weshalb werden Einzeltrainings in Innenräumen untersagt?
In der aktuellen Lage, in der die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung sehr hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion in einem geschlossenen Raum z.B. von Fitnesscentern erhöht, vor alle an einem Ort, wo eine sportliche Aktivität stattfindet.
Gibt es Ausnahmen im Kulturbereich?
Aktivitäten im Kulturbereich sind für Laien nur als Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 5 Personen möglich; in Gruppen mit Abstand und Maske. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten. Zulässig bleiben kulturelle Aktivitäten (auch Museumsbesuche) mit Schulklassen; wie beim Sport sind auch kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag nicht eingeschränkt.
Bleiben die Landesgrenzen offen?
Ja. Die Landesgrenzen bleiben offen. Es gelten weiterhin die Einreisebestimmungen: Einreisende aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko müssen in Quarantäne. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wurde am 18. Dezember aktualisiert.